mietvertrag unterschrieben doch nicht eingezogen kündigungs grund?

5 Antworten

Du hast leider erst im Verlauf der Diskussion mitgeteilt, dass es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt. Auch hast Du noffenbar noch keinen Blick in die von Dir abgeschlossenen Verträge geworfen. Wie sollen wir Dir denn da Rat erteilen? Mit Sicherheit steht irgendeine Verpflichtung zur tatsächlichen Nutzung darin und Du mußt widerlegen, dagegen verstoßen zu haben.

Nach §569(5) BGB mag im Vertrag stehen, was will...

Ferner ist eine Vereinbarung unwirksam, nach der der Vermieter berechtigt sein soll, aus anderen als den im Gesetz zugelassenen Gründen außerordentlich fristlos zu kündigen.

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Ist der Mietvertrag oder Nutzungsvertrag unterschrieben, die Genossenschaftsanteile vereinbarungsgemäß gezahlt und auch kein Mietrückstand vorhanden, ist eine fristlose oder überhaupt eine Kündigung nicht zulässig. Die Begründung wegen Nichtnutzung dürfte nicht ausreichend sein, da Du ja noch an der Verschönerung nach Deinen Vorstellungen arbeitest. Keiner kann von Dir verlangen, dass Du auf eine Baustelle ziehst. Eine außerordentliche Kündigung ist nur zulässig, wenn Du mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand bist, die Wohnung zweckentfremdet nutzt (nicht zur Miete zum Wohnen - sondern für gewerbliche Zwecke) oder bereits durch Beschwerden anderer Mieter wegen ein und der selben Sache bereits zwei Abmahnungen vom Vermieter erhalten hast, zum Beispiel! Als erstes solltest Du jedoch der Kündigung widersprechen und das so schnell wie möglich, per Einwurfeinschreiben! Und dann einfach abwarten!

Bist du seit Mietvertragsbeginn gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a "nicht unerheblich", d. h. eine Monatsmiete in Rückstand und/oder ist eine vereinbarte Kaution in Höhe zweier Kaltmieten offen, darf der Vermieter das: § 569 (2a) BGB :-(

http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

G imager761

Da Du augenblicklich wohl sehr durcheinander bist, muss ich jetzt mal nachfragen, bevor ich antworten kann.

Du schreibst, dass du unterschrieben hast, aber noch nicht eingezogen bist. Wieso kannst Du dann ausziehen?

Kläre uns bitte auf und wir werden versuchen Dir zu helfen.

Sorry, habe Deinen Kommentar gerade erst gelesen und Mickey hat Dir ja schon geantwortet.

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Die Nichtnutzung der Wohnung ist gem. §569 BGB als Kündigungsgrund nicht zulässig.

Du kannst selbst nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html

Ich danke dir vielmals jetzt muss ich morgen zum Anwalt der das alles in einem Brief verfasst obwohl ich denen gesagt habe ich Hab Möbel und so alles bestellt haben die mir einfach eine fristlose Kündigung in die Hand gedrückt Ich soll innerhalb von einer Woche ausziehen Aber noch eine ganze Monats miete bezahlen. Das beste war sagt Er Zu mir hier sisind gar kekeine lebenLebensmittel Hab ich gesagt da ist noch nicht mal eine Küche drinnen und meine Eltern wohnen 10 Hausnummer weiter

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