Mietvertrag ohne Unterschrift?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Formfehler ist weniger das Thema.

Du schreibst von einem stark geschädigten Verhältnis und damit kannst du dir aussuchen, ob dir fristlos gekündigt wurde oder ob ihr das Mietverhältnis im beiderseitigen Einverständnis (also per Aufhebungsvertrag) beendet habt.

Sollte die bisherige Vermieterin auf die Idee einer Kündigungsfrist kommen (die natürlich auch nur gilt, wenn du dort wohnen kannst), kannst du dir aussuchen, was der Grund für das Ende war.

So oder so bist du rechtlich sehr gut aufgestellt und so oder so gibt es keine Kündigungsfrist, in der du Miete zu zahlen hättest.

Die Schlüssel solltest du ihr allerdings so schnell es geht zukommen lassen! Da bin ich zu sehr Laie aber vom Gefühl her könnte man daraus schließen, dass du ohne beendeten Auszug/Abnahme weiter zu zahlen hast, auch wenn sie wahrscheinlich nicht auf die Idee kommt.

Hallo,

Stillschweigend entstand sozusagen ein Untermietvertrag ob schriftlich oder mündlich, spielt keine Rolle...... wenn keine schriftl. Vereinbarung besteht, gilt bei der Kündigungsfrist: 

bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. 

Diese Kündigungsfrist gilt dann für den Vermieter sowie auch für den Mieter. 

( persönl. Meinung als Nichtfachfrau) ;-) 

Sehe ich anders.

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@Rat2010

zugebilligt ! ;-)  

aber....auch ein ohne (schriftl.) Erlaubnis des Vermieters abgeschlossener Untermietvertrag ist wirksam (BGH vom 10.10.2007 – XII ZR 12/07 – NZM 08, 167).

*Untermieter* ist/war der Fragesteller somit, würde ich meinen. (sicher auch polizeilich gemeldet)  

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Könnt ihr denn gar nicht mehr miteinander reden? Wenn noch ein Gespräch möglich ist, würde ich mich zusammensetzen und vereinbaren wie das mit der Schlüsselübergabe etc geregelt wird. Würde mir die Rückübernahme des Schlüssels auch schriftlich bestätigen lassen oder einen Zeugen zu der Übergabe mitnehmen.