Mietvertag mit zwei Vermietern (Eigentümer+Nutznießer) jetzt will Nutznießer raus

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Irgendetwas ist da aber mächtig schief gelaufen: Wie soll es denn möglich sein, den Mietvertrag mit Eigentümer UND Nießbraucher auf der Vermieterseite abschließen zu können? Der Nießbraucher ist es doch, der als wirtschaftlicher Eigentümer alleinig und unter Ausschluß des Eigentümers zur Ziehung von Erträgen berechtigt ist! Wenn dann der Eigentümer als Vermieter auftritt, dann ist das so, als ob ein Wildfremder die Vermietung vornimmt.

Der Unsinn wird zum Wahnsinn, wenn nun auch noch der Nießbraucher aus dem Vertrag entlassen werden will. Dann tritt auf Vermieterseite überhaupt keine berechtigte Person mehr als Vertragspartner an.

Bevor ich mich auf irgendetwas in der Sache einlasse, würde ich auf Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs bestehen um Klarheit über die Sachlage zu haben. Bei bestehendem Nießbrauch ist nur der Nießbraucher tauglicher Vertragspartner.