Mietshaus, 2 Eigentümer, einer davon bin ich, gehört mir genau zur Hälfte, Wohnung steht leer, darf ich einziehen, auch wenn der andere Eigentümer dagegen ist ?

4 Antworten

Du bist zur Hälfte Miteigentümer, aber eben nicht Eigentümer genau dieser Wohnung. Da die Verwaltung gemeinschaftlich vorzunehmen ist, wird das nichts mit dem Einzug.

Hä ?

Miteigentümer wovon ?? Haus oder Wohnung ???

Wenn das Mietshaus jetzt mehr als 2 Wohnungen hat ??

Und nun??

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@Privatier59

Im Gegensatz zu Herrn "Hä" - der ist relativ unbeleckt von Wissen um Wohneigentum.

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Ein Miethaus   bestehend aus 3 Wohnungen.... mittlere Wohnung Mieter ausgezogen.... steht leer..... Miteigentümer will sich auch nicht mehr um Neuvermietung kümmern, soll alles ich machen, erst wenn Interessenten von mir angeschaut wurden, dann entscheidet er ob ja oder nein.... Meine Frage, kann ich in die Wohnung ziehen.... natürlich bekommt er meinen Mietanteil....

Nein, Du darfst nicht einziehen wenn der Miteigentümer es nicht will.

Du hast so wenig Durchblick, dass es nur schlimmer werden kann je länger Du Dich streitest.

Biete dem Ex Deine Hälfte zum Kauf an/ lass ihn ein Kaufangebot abgeben prüfe das Angebot ( die Bank, ein Makler können Dir da helfen) und verkaufe 

Oder lass es zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft versteigern.


Wenn euch das ganze Haus gemeinsam gehört, müsst ihr auch gemeinsam entscheiden wer in die Wohnung einzieht.

Stelle Deinen Miteigentümer vor die Wahl: Entweder er stimmt deinem Einzug zu oder er muss dir deine Haushälfte zu einem fairen Preis abkaufen. Wenn er beides ablehnt, betreibst die Zwangsversteigerung des ganzen Hauses. Dagegen kann er sich nicht wehren.