Mietschulden meiner Ex

2 Antworten

Die Wohnung war uns Beide.

Meine Interpretation dieser Wore ist, dass Ihr beide Mietvertragsparteien gewesen seid. Dann seid Ihr auch Gesamtschuldner hinsichtlich der Mietzahlungspflicht. Wieso dann die Mietschulden nur der Ex anzulasten wären, vermag ich wirklich nicht zu erkennen.

Die Wohnung war uns Beide

Aha... linguistisch interessante Konstruktion.

Es sind hier zwei Beziehungen zu unterscheiden.

Im Verhältnis zum Vermieter seid Ihr beide als Mietvertragspartner Gesamtschuldner, d.h. jeder haftet einzeln für die gesamten Schulden, die bestehen. Damit kann der Vermieter zur Vereinfachung natürlich Dich heranziehen, um die Schulden der gemeinsamen Wohnung zu begleichen. Das ist korrekt so und legitim.

Im Innenverhältnis zwischen Dir und Deiner Ex-Frau hast Du ggf. einen Anspruch darauf, einen Teil der Miete zurückzufordern. Das wäre im Rahmen einer Einigung zur Scheidung möglich. Hier kommt es vor allem darauf auch an, wie denn die Regelung zwischen Euch getroffen wurde. War vereinbart, daß die Ex-Frau alleine die Miete zahlt, wenn Du 6 Monate auf Montage bist? Wo steht das?

Abgesehen davon: nicht die Ex-Frau hat die Mietschulden verursacht, sondern Ihr beide. Schließlich hattet Ihr zusammen eine Wohnung und seid auch zusammen für die Zahlung der Miete verantwortlich, da beide da wohnen. Wäre die Ex-Ehefrau nicht ausgezogen, hättest Du wahrscheinlich nicht davon gesprochen, daß sie Mietschulden verursacht hat, sondern Ihr hättet gemeinsam die offenen Rechnungen beglichen, oder? Hätte sie in Deiner Abwesenheit zur Vermeidung von "Mietschulden" die gemeinsame Wohnung mit ihrem Auszug einfach kündigen sollen?