wfwbinder am 19.01.2010 um 19:37 Uhr
Fogendes ist mir passiert.
Vor Kurzem parkte eine LKW mit einem Tank vordem Haus. Der Fahrer schob dann Schläuche in einen der Kanalschächte.
Ob sein Unterfangen insgesamt von Erfolg gekrönt war ist mir nciht bekannt, aber vermutlich war es das.
Aber seine Tätigkeit, er hat wohl die Abwasserrohrer durchgespült, hatte den Nebeneffekte, das Flüssigkeit aus einem Bodenablauf in meinem Bad austrat und eine bösen Geruch verströmte.
Natürlich habe ich das schnell beseitigt, aber danach habe ich überlegt, könnte man diese Kosten dem Vermieter, oder diesem Unternehmen anlasten?
Das sich (falls man es könnte) dieser Aufwand der Schreiberei im Verhältnis zur Summe nciht lohnt, ist klar, aber mich würde interessieren, ob für die Folgen dieser Arbeit auch gehaftet wird?

Das was hier beschrieben wird ist, war keine Rohrreinigung sondern eine Kanalreinigung, die die Kommunen von Zeit zu Zeit durchführen. Da es zu einem Rückstau bis in das Wohngebäude geführt hat, war diese Massnahme der Kommune "höchste Eisenbahn". Da der Rückstau sich in dem Badezimmergully bemerkbar gemacht hat, ist etwas an Deinem Entlüftungssytem der Abwasserleitungen defekt - oder auch ein Baumangel. Normalerweise hat jedes Fallrohr im Haus eine Entlüftung über das Dach, darüber sollte sich normalerweise der Überdruck beim Kanalreinigen entlasten. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, kann man in die Abwasserleitung auch eine Rückstauklappe einbauen, dann passiert dies ebenfalls nicht mehr.
Verursacht hat die Störung bzw. den üblen Geruch die Kanalreinigungsfirma, die demzufolge auch dafür haftet. Zur Schadensbeseitigung gehören auch die eigenen Beseitigungs- bzw. Reinigungskosten, sachangemessen vielleicht mit 30 Euro pro Stunde zu veranschlagen. Sollte die Kanalreinigung für die Stadt gehandelt haben, haftet sie für den Erfüllungsgehilfen. Sie hat zudem sicher eine eigene Haftpflichtversicherung dafür, die mithin gleich den den Schriftverkehr mit dir führen dürfte.
wfwbinder am 21. Januar 2010 21:52 Ja, aber @Snooopy155 hat gut dargestellt, dass es möglicherweise an falscher ausführung des Abwassersystems im Haus geführt hat.
Darauf könnte sich dann doch das ausführende Unternehmen berufen.

hier wurde wohl Offensichtlich in die Verkehrte richtung gespült / gedrückt!
normalerweise holt man die mitarbeiter der stadt wenn sich die rohre absolut nicht reinigen lassen bzw. das wasser abläuft. dann wird von INNEN aus der wohnung z.bsp. von der Toilette aus mit hochdruck "gespült!
wenn das nicht den gewünschten erfolg bringt kommen dann ganz schlaue auf die IDEE : Wir haben auch schon mal von aussen "gedrückt". ergebniss der sache: Rohr frei aber das komplette Bad musste erneuert werden und war nicht zu reinigen. solch eine schweinerei möchte ich nicht nochmal mit ansehen.
dieses passiert bei einem ehemaligen kollegen der die Stadt um hilfe gebeten hatte. schaden in höhe von rund 20000 DM.
meiner ansicht nach hätte man hier anspruch auf beseitigung, allerdings GEGEN den unternehmer, und NICHT gegen den Vermieter.
Klingt sehr plausibel! DH!
Läßt nur noch die Haftungsfrage offen.
Das sehe ich nicht so, denn wenn die Abwasserführung in einem Haus richtig ausgeführt ist, dann kann zwar etwas Wasser beim Kanalreinigen zurückgerückt werden, aber es wird nicht so weit hochgedrückt, dass es im Badezimmer aus den Gully austreten kann. Aus dem Gully wird normalerweise nur bei schlechter Pohrentlüftung das Wassr aus dem Gully selbst herausgedrückt.