Mietkürzung wegen Katzenhaarallergie?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Tierhaltung in einem Miethaus erlaubt ist, muss man als Mieter auch mit Katzen rechnen. Sie muss die volle Miete weiter zahlen.

Wenn Du als Vermieter die Tierhaltung genehmigt hast, kann sich niemand beschweren. Außerdem dürfen andere Mieter nur dann ihr Veto einlegen, wenn die Katze sich auch außerhalb der Wohnung, z. B. im Treppenhaus, aufhält. Innerhalb der Wohnung sind andere Mieter, auch wenn sie Allergiker sind, nicht betroffen. Eine Mietminderung ist hier nicht gerechtfertigt.

Hunde und Katzen sind keine Kleintiere

Auch größere Tiere (insbesondere Hunde und Katzen) dürfen unter Umständen in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (siehe oben). Die Formulierung im Urteil des BGH (siehe oben) deutet aber darauf hin, dass die Haltung größerer Tiere in der Mietwohnung ohne Zustimmung des Vermieters oder Gestattung im Mietvertrag die Ausnahme sein muss. Hunde und Katzen sind keine Kleintiere und bedürfen für die Haltung in der Mietwohnung der Zustimmung des Vermieters (entweder generell im Mietvertrag oder als gesonderte Erklärung).

Die Mietminderung ist in einem solchen Fall nicht hinzunehmen.