Mietkürzung von der Brutto- oder Nettomiete?
Ich möchte die Miete mindern, setze ich da die Bruttomiete oder die Nettomiete an?
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Grundsätzlich ist von der aktuellen Bruttomiete auszugehen, aber dies ist nur der vorläufige Betrag.
"Der Bundesgerichtshof bestätigte noch einmal, dass Bemessungsgrundlage einer Mietminderung immer die Bruttomiete ist – das ist die Miete einschließlich aller Nebenkosten. Bei der Jahresabrechnung über die Betriebskosten muss dann die gerechtfertigte Mietminderung berücksichtigt werden. Das bedeutet, auch eine eventuelle Nachzahlungsforderung des Vermieters muss anteilig gekürzt werden. Erst nach der Betriebskostenabrechnung steht deshalb die endgültige Höhe der Mietminderung fest.
Laut Bundesgerichtshof sind evtl. Vermieterforderungen wie folgt zu berechnen: Ausgangspunkt ist die geschuldete Jahresnettomiete. Dazu kommen die tatsächlich vom Vermieter abgerechneten Betriebskosten. Abzuziehen sind die gerechtfertigten Minderungsbeträge."
Quelle mit Beispielrechnung (ganzen Link kopieren! Pressemeldung vom 10.05.2011): http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=340&cHash=b71a8f408c2a078fce59f819c5f14840
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Es wird immer die Brutto-Miete angesetzt. Jedoch sollte man sich schon im Klaren sein, dass die Heizkosten am Ende des Jahres dennoch vom Verbrauch abhängig gemacht werden. Ggf. ist hier dann eine Nachzahlung fällig.
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Weder Noch. Man legt die Kaltmiete zu Grunde.
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Antwort von antje28 29.08.2011
Die Bemessungsgrundlage einer Mietminderung ist immer die Bruttomiete also einschließlich aller Nebenkosten.
Kommentar von WodieWodie 29.08.2011Was haben denn z.B. die Müllgebühren die der Gemeinde zustehen mit der Miete zu tun? Du hast aber teilweise recht, Heizkosten etc. zählen dazu.
Meine Antwort ist falsch!