Mietkaution: Wie bezahlen?

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Hm, beides ist möglich... für den Kredit musst du Zinsen zahlen, für die Bürgschaft eine monatliche Gebühr. Am allerbesten wäre es natürlich, wenn du die Kaution bar aufbringen könntest, dein Vermieter muss dir eigentlich zugestehen, in drei Raten zahlen zu dürfen. Ist das auch zu viel für dich? Hier ist beschreiben, wie man so eine Mietkautionsbürgschaft beantragen kann: http://www.mietkautionsbuergschaft.de/kautionsbuergschaft-beantragen.html Für den Kautionskredit gibt es da sicherlich auch eine Seite, habe nur gerade nicht genug Zeit danach zu suchen, aber Google hilft dir da bestimmt weiter. Hoffe, du findest eine Lösung. :)

Deine erste Frage muß doch sein, ob der Vermieter überhaupt Alternativen zur Barkaution zulassen will. Falls nicht, mußt Du den Betrag irgendwie in bar aufbringen und da bleibt eben nur ein Kredit. Den hast Du -hoffentlich- bald abbezahlt und dann keine weiteren Kosten mehr damit. Für die Bürgschaft aber zahlst Du Jahr für Jahr bis zum Ende des Mietverhältnisses.

Macht da nicht dieser dicke Schauspieler Majowski oder so ähnlich immerzu Werbung für so ein Mietdings?

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@Privatier59

Wenn es was taugen würde, würde es ja nicht so massiv beworben werden.

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es gibt ja wohl die Möglichkeit entweder einen Mietkautionskredit aufzunehmen oder eine Mietkautionsbürgschaft einzugehen. Was ist auf die lange Sicht besser für mich?

Tatsächlich bestimmt der Vermieter die Form der Mietsicherheit und da gilt immer noch: Nur Bares ist Wahres.

Kautionsbürgschaften habe aus seiner Sicht den erheblichen Nachteil, dass er das Geld ohne Zustimmung des Mieters nur klageweise beanspruchen kann. Auch der Mieter zahlt hierfür erhebliche Kosten, was es unattraktiv macht :-(

für meine aktuelle Wohnung auch eine Kaution hinterlegt habe, allerdings bekomme ich die erst nach Jahresabschluss der Genossenschaft wieder.

Nein: Vielmehr hast du mit unterschiebenem Übergabeprotokoll ohne Mängel sofort, ansonsten nach einer sechsmonatigen Prüffrist, Anspruch auf Rückzahlung der wesentlichen Kaution :-O

Tatsächlich darf der VM nur noch den Teil für erwartbare Nachzahlung aus Betriebskostennachzahlung einbehalten, alles andere ist fällig und nach schrfitlicher Aufforderung unter Fristsetzung herausklagbar :-)

Ich muss eine Kaution für eine neue Wohnung aufbringen.

Aber auch in "drei gleichen monatlichen Teilzahlungen", erstmals zu Mietbeginn, § 551 Abs. 2 BGB.

G imager761

ich hatte vor jahren das glück, das ich die kaution stückeln durfte, aber das glück hat wohl nicht jeder,, aber vielleicht kannst ja fragen ob du die kaution in raten bezahlen kannst?

Ich hatte vor Jahren das Glück, dass ich die Kaution stückeln durfte, aber das Glück hat wohl nicht jeder,.

Aber vielleicht kannst ja fragen, ob du die Kaution in Raten bezahlen kannst?


Was ist eigentlich so schwer an der Muttersprache?

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ich hatte vor jahren das glück, das ich die kaution stückeln durfte

Mit Glück hat dieser Rechtsanspruch des Mieters gem. § 551 Abs. 2 BGB wenig zu tun: "... ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig."

G imager761

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beziehst du gehalt oder alg II oder ALG I

also falls du vom amt geld beziehst würde ich mich an die grundsicherung wenden, meine kaution wurde mir als darlehen gewährt und mit monatlichen raten mit meiner ALG II dann verrechhnet.