Mietkauf: Welche Nachteile ergeben sich für den Verkäufer

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Bei "Mietkauf" würde ich mir den Vertrag von einem Notar aufsetzen und beurkunden lassen.

Ohne notarielle Beurkundung ist die Kaufabsicht völlig unverbindlich. Der Käufer könnte jederzeit aus dem Geschäft aussteigen. Ohne Notarvertrag gibt es keinerlei Sicherheit für Dich, das der Kauf auch stattfindet. Wenn sich der Käufer nicht festlegen möchte, muss man eine -wie auch immer geartete- Ausstiegsklausel einbauen.

Das mit den gezahlten "Raten" ist in der Tat ein Problem. So einfach zurück zahlen kann man die "Raten" nicht, denn das würde ja bedeuten, dass Du als Eigentümer die Immobilie dem "Käufer" schlimmstenfalls 3 Jahre kostenlos überlassen hättest. Man muß also eine detaillierte Berechnung machen, welcher Teil der Zahlung Nutzungsentschädigund und welcher Teil Kaufpreisrate sein soll.

Bei solchen Vertragspartnern hätte ich das ungute Gefühl, dass man mich über den Tisch ziehen möchte. Ich würde Dir an sich nicht dazu raten, Dich auf so etwas einzulassen. Besonders kurios ist das mit der Erbschaft. Sofern er nicht selber nachhelfen will, wie mag der Mieter denn dann so genau wissen, dass er in 3 Jahren erben wird? Das ist doch nur warme Luft. Der hat kein Geld um zahlen zu können!