Mietvertrag übernommen - Waschmaschine mitvermietet - wem gehört nach Kauf die Waschmaschine?
Ich habe mir eine Wohnung gekauft. Im natoriellen Kaufvertrag steht dass Küche und Schrank mitverkauft werden, Waschmaschine wird dort nicht erwähnt.
Die Wohnung ist aktuell vermietet. Im notariellen Kaufvertrag steht dass ich den Mietvertrag 1:1 übernehme.
Im Mietvertrag steht dass die Mieter die Waschmaschine kostenlos zur Nutzung überlassen bekommen. Wem gehört die Waschmaschine nach Kauf der Wohnung? Mir oder dem ehemaligen Besitzer der Wohnung. Und muss ich diese nach Beendigung des Mietverhätnisses zurück geben?
Danke schonmal und schön Grüße
2 Antworten
Ich sehe die Waschmaschine als mitverkauftes Zubehör der Wohnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311c.html
Die Zubehöreigenschaft ergibt sich hier ja unzweifelhaft unter Berücksichtigung der Vereinbarung im Mietvertrag.
Ohne die schriftlichen Vereinbarungen im Detail zu kennen, bleibt nach meinem dafürhalten die Waschmaschine im Eigentum des bisherigen Vermieters bzw. Eigentümers.