Mieterhöhung ohne Datum sofort gültig?

1 Antwort

Weder noch! Eine Mieterhöhung kann natürlich auch sofort freiwillig bezahlt werden, aber der Vermieter kann dies nicht rechtmäßig vom Mieter verlangen.

Das Gesetz regelt dies genau:

"BGB § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden."

Da Du weißt, wann das Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist (und nur das ist relevant), spielt das Datum des Briefes oder des Erhöhungsbeginns keine wirkliche Rolle. Gesetzlich ist bei "Zugang jetzt" also nur die Mehrmiete ab dem 1. März 2011.