Frage von ricarda 17.07.2010

Mieter ist im Rückstand - darf ich fristlos kündigen?

  • Antwort von LittleArrow 17.07.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, Du darfst.

    Allerdings bestehen bei solchen Kündigungen auch noch (zeitlich begrenzte) "Reparaturmöglichkeiten" des Mieter, aber nicht mehr im Wiederholungsfall. Lies Dir mal hier eine Information der "Gegenseite" durch: http://www.bmgev.de/mietrecht/files/Kuendigung-2007.pdf

  • Antwort von nobs1112 17.07.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, das darfst du. Wenn ein Mieter zwei Monatsmieten in Folge nicht gezahlt hat, hast du nach §543 BGB das Recht fristlos zu kündigen. Der Mieter kann die fristlose Kündigung allerdings durch Begleichung der Forderungen wieder aufheben.

  • Antwort von williamsson 03.11.2012

    Wenn Dein Mieter mit zwei vollen Monatsmieten in Rückstand ist, kannst Du ihm fristlos kündigen. Vielleicht bezahlt er ja dann? gruß Williamsson

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