Mieter ist im Rückstand - darf ich fristlos kündigen?
Der Mieter meiner Eigentumwohnung hat nun zwei Monatsraten nicht überwiesen. Darf ich nun schon fristlos kündigen? Ich habe ihm Kündigung schon mündlich angedroht!
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ja, Du darfst.
Allerdings bestehen bei solchen Kündigungen auch noch (zeitlich begrenzte) "Reparaturmöglichkeiten" des Mieter, aber nicht mehr im Wiederholungsfall. Lies Dir mal hier eine Information der "Gegenseite" durch: http://www.bmgev.de/mietrecht/files/Kuendigung-2007.pdf
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Antwort von nobs1112 17.07.20102 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ja, das darfst du. Wenn ein Mieter zwei Monatsmieten in Folge nicht gezahlt hat, hast du nach §543 BGB das Recht fristlos zu kündigen. Der Mieter kann die fristlose Kündigung allerdings durch Begleichung der Forderungen wieder aufheben.
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Wenn Dein Mieter mit zwei vollen Monatsmieten in Rückstand ist, kannst Du ihm fristlos kündigen. Vielleicht bezahlt er ja dann? gruß Williamsson
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