Mieter bezahlt die vereinbarte Mietkaution einfach nicht, welche Rechte habe ich?
Was tun, wenn der Mieter die Kaution einfach nicht bezahlt- ist das ein Grund für eine sofortige Kündigung- welche Fristen muß ich gewähren? Welche Rechte hab ich?
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Die BGB-Kautionsregeln gem. § 551 hat der BGH dahingehend verschärft, dass bereits vor erster Kautionsratenfälligkeit der Vermieter ein vermieterinsolvenzsicheres Kautionskonto eingerichten und dem Mieter benannt werden muss (BGH-Urteil vom 13. Oktober 2010 – VIII ZR 98/10).
Wann eine fristlose oder ordentliche Kündigung zulässig ist, scheint bei Gerichten unterschiedlich bewertet zu werden. Hier findest Du nähere Informationen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm
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Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Monatsmieten zahlen, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Der Vermieter muss die Kaution "getrennt von seinem Vermögen" anlegen, d.h. er muss ggf. ein Sonderkonto für die Mietkaution eröffnen. Der Vermieter muss die Kaution verzinsen, und zwar mit dem üblichen Zinssatz für Guthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Sollten
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/mieterrecht-03.html
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Die Mietkaution ist vor Einzug fällig, d.h. bei Vertragsabschluss. Wird diese nicht bezahlt, kannst Du den Zugang zur Wohnung verweigern bzw. den Vertrag nach angemessener Fristsetzung kündigen.
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Ich empfehle Dir die Lektüre von § 551 BGB, insb. auch des Absatz 4. Damit ist Dein erster Satz hinfällig.