Mieteinnahmen die zur Finanzierung des Heimplatzes gebraucht werden

3 Antworten

Du musst überhaupt nichts.

Für den Fall, dass Du die finanziellen Dinge Deiner Oma erledigst, müßtest Du prüfen, ob der steuerpflichtige Anteil der Rente, zusammen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (also Mieteinnahmen - Kosten für das Haus und durch die Vermietung) eventuell dazu führen, dass Deine Oma Steuern zahlen muss.

Deine Oma muss dann entscheiden, ob Du (oder ein Steuerberater) für sie die Erklärung erstellen und abgeben muss.

Denke auch dran, wenn Deine Oma wirklich Steuern zahlen müßte, es aber nicht macht, musst Du es später aus einem eventuellen Erbe zahlen.

Aber strafrechtlich bist Du in keinerlei Verantwortung. Ob Deine Oma eine Steuererklärung abgibt, oder nicht, ist deren Entscheidung.

Die Mieteinnahmen werden wie bisher auf das Konto der Oma eingehen... nur eben wird jetzt davon auch ein monatlicher Betrag für das Pflegeheim abgebucht. Solange das sich die Waage hält, gibt es keinen Grund, irgendjemandem etwas zu melden.

Da ist die Frage, was Du unter "melden" verstehst. Dir ist doch hoffentlich bewußt, dass Mieteinnahmen steuerpflichtiges Einkommen sind und als solches dem Finanzamt gegenüber deklariert werden müssen. Geschieht das nicht, ist das Steuerhinterziehung und hat entsprechende Folgen.

Diese Folgen -nämlich Nachzahlung des hinterzogenen Steuer zzgl. 6% Zins pro Jahr- können nicht nur die Oma betreffen, sondern auch die Erben. Die lasten nämlich auf der Erbschaft. Eine Strafe gibt es obendrein. Wenn sich Familienangehörige an der Tat beteiligen -so macht es den Anschein- dann sind die Mittäter.

Ob man die Kosten des Pflegeheim dann auch steuerlich geltend machen könnte, ist die andere Frage. Das wird wohl nur im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen möglich sein und da gibt es ja den zumutbaren Eigenanteil.

Das sehe ich teilweise anders:

dass Mieteinnahmen steuerpflichtiges Einkommen sind

Nein, nicht die Einnahmen, sondern die Einkünfte.

Eine Strafe gibt es

Die wird aber nicht mitvererbt, sondern ist personengebunden.

Wenn sich Familienangehörige an der Tat beteiligen -so macht es den Anschein- dann sind die Mittäter.

Daür kann ich nicht mal dann einen Anhaltspunkt erkennen, wenn der Fragesteller weiß, dass hinterzogen wird. Niemand ist für die Steuermoral seiner Mitmenschen verantwortlich.

Und selbst wenn das so wäre, so braucht auch niemand einen Angehörigen verpfeifen.

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@EnnoBecker

Daür kann ich nicht mal dann einen Anhaltspunkt erkennen, wenn der Fragesteller weiß, dass hinterzogen wird. Niemand ist für die Steuermoral seiner Mitmenschen verantwortlich.

Wer ins Pflegeheim zieht, steht oft unter Betreuung und da werden in erster Linie Familienangehörige bemüht sein, die anzuüben. In diesem Zusammenhang übernimmt der Betreuer auch die steuerlichen Angelegenheiten des Mündels und wenn der dann keine Steuererklärung abgibt, dann hat man den Anhaltspunkt. Der Fragesteller übernimmt offenbar in diesem Zusammenhang Aufgaben, ansonsten würden solche Überlegungen nicht angestellt.

Die wird aber nicht mitvererbt, sondern ist personengebunden

Das ist auch nicht behauptet worden.

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@Privatier59
Der Fragesteller übernimmt offenbar in diesem Zusammenhang Aufgaben,

Aber die Steuern sind von ihm doch gar nicht thematisiert worden. Es kann ja auch jemand anders diese Aufgabe übernehmen. Eine Hausverwaltung beispielsweise.

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@EnnoBecker

Die Hausverwaltung übernimmt die Steuerberatung und der Steuerberater die Fußpflege. Klingt logisch.

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@Privatier59

Logischer als von vorherein anzunehmen, dass Steuerhinterziehung betrieben wird.

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Da ist die Frage, was Du unter "melden" verstehst.

Leider gibt es hierauf von Tarndt nach 9 Stunden immer noch keine Antwort.

Stattdessen "zerfleischen" sich liebe Teilnehmer über wechselseitige Vermutungen in der Sache, der Handlung und den Folgen. Leute, es ist Adventszeit!

Tarndt, nun schreib mal, um was es Dir genau geht!

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@LittleArrow

Wer zerfleischt sich hier?

Warte mal ab, ich weiß ja, wo dein Haus wohnt.

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