Mieteinahmen-kürzen diese den Anspruch auf Elterngeld?
Werden Mieteinnahmen wie Lohneinkünfte gesehen bei Elterngeldberechnung?
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Was heißt eigentlich Einkommen? Bei der Ermittlung des Einkommens werden z.B. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt. Auch Mieteinnahmen, Zinseinkünfte gelten nicht als Ein-kommen. Krankengeld nur dann, wenn die Erkrankung im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. Bei Gewinneinkünften (z.B. Gewerbetreibende oder Land-wirte) zählt der durchschnittlich Gewinn der letzten 12 Monate.
www.spd-kranenburg.de/db/docs/doc_12602_20061225142432.doc
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Nein, Mieteinnahmen bleiben bei der Berechnung des Elterngeldes außer Ansatz!
Gem. § 2 Abs. 1 BEEG ist ein Ansatz nicht vorgesehen.
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