Meine Mutter bezieht versch. Renten, möchte ein Kleingewerbe anmelden. Wieviel darf Sie verdienen?

2 Antworten

Viele Fragen auf einmal.

Im Prnzip darin gipfelnd, wann muss ich immer mit arbeiten aufhören, damit ich ncihts bezahlen muss.

Fangen wir mal mit den Renten an. Bei den Betriebsrenten und bei der Altersrente gibt es keine Zuverdienstgrenze (ausser in der Betriebsvereinbarung zu der Betreibsrente steht etwas drin). Bei der Witwenrente gibt es eine Grenze . die liegt bei ca. 700 Euro im Monat.

Dann zum Gewerbe. Es gibt kein Kleingewerbe. Entweder man hat ein Gewerbe angemeldet, oder nciht. Für die Umsatzsteuer gibt es eine Kleinunternahmerregelung. Man kann beantragen von der Umsatzsteuerpflicht befreit zu werden, wenn man im Vorjahr nicht mehr als 17.500,- Euro Umsatz gemacht hat udn im laufenden nciht mehr als 50.000,-. Wenn man mit seinem Umsatz die 17.500,- nie überschreitet, bleibt man immer verschon. hat aber natürlich auch keinen Vorsteuerabzug und darf auch keine Umsatzsteuer ausweisen auf einer Rechnung.

Wo es keine Schonung gibt, ist die einkommensteuer. zwar bleiben Nebeneinnahme von510,- Euo Jährlich frei, aber dafür lohnt sich keine Gewerbeanmeldung.

Also der Gewinn ist in der Einkommensteuererklärung zusammen mit den Teilen der Renten die der Einkommensteuer unterliegen, zu versteuern.

Das sind wirklich sehr komplexe Fragen. Renten sind mittlerweile grundsätzlich steuerpflichtig. Deshalb wird das Nebeneinkommen zu den Renteneinkünften hinzugerechnet. Der Grundfreibetrag beträgt 7.664 € bzw. 15.328 für Verheiratete. Wenn also die Renteneinkünfte mit dem Nebeneinkommen zusammengerechnet unter dem Freibetrag bleiben, fällt keine Steuer an.

Die Einkunftsberechnung ist der schwierige Teil an der ganzen Sache. Vor allem, weil es sich um verschiedene Renten handelt. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind bei Rentenbeginn bis 2005 zu 50% zu besteuern. Die Betriebsrente wird unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fallen. Da gibt es dann Freibeträge die abgezogen werden können. Zur genauen Berechnung würde ich empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, der das ganze einmal durchrechnet. Bei manchen Steuerberatern ist die Erstberatung kostenlos.