meine heizung ist defekt.soll erneuert werden.dafür soll ich eine mieterhöhung erhalten

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Die rechtliche Grundlage für eine Mieterhöhung nach Modernisierung ist der § 559 BGB. Dort heißt es im Absatz 1 unter anderem, dass eine Mieterhöhung berechtigt ist bei Maßnahmen, die "nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken". Brenntwerttechnik bewirkt einen geringeren Energieverbrauch und ist grundsätzlich durchaus eine Modernisierung im Sinne des Gesetzes.

Gerichtsentscheidungen zu genau dieser Frage habe ich nicht finden können. Aber zum Beispiel der im nachgenannten Link befragte Anwalt geht offenbar ohne weiteres davon aus, dass hierdurch eine umlagefähige Modernisierung ausgelöst wird:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mieterhoehung-nach-Heizungserneuerung-__f40235.html

Auch ein Blick in die Fachliteratur bestätigt, dass z.B. schon die Umstellung von Nah- auf Fernwärme -so sie denn mit Energieeinsparung verbunden ist- zur Mieterhöhung berechtigt (Palandt, "BGB", § 559 RN 11).

So leid es mir auch tut, einer Mieterhöhung wirst Du wahrscheinlich nicht entgehen können.

Noch zwei konkrete Tipps: Etwaige Fördermittel muß der Vermieter von dem Umlagebetrag in Abzug bringen (§ 559a BGB). Außerdem muß der Vermieter die Mieterhöhung schriftlich und unter Beifügung einer präzisen Darstellung der entstandenen Kosten begründen(§ 559b BGB).