Meine Frau ist schwanger habe ein bisschen Geldsorgen :( ??

3 Antworten

Deine Frau bekommt in der Mutterschutzzeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, danach kann sie Elterngeld beantragen, das beträgt ca. 60 % des letzten Nettogehaltes. Ab Geburt des Kindes könnt Ihr Kindergeld beantragen, das sind auch 154 Euro im Monat. Und ich denke mit dem Geld kommt Ihr schon zurecht. Falls nicht, könnt Ihr noch Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen, ich meine aber, daß Euch Dein Einkommen, ihr Elterngeld und das Kindergeld reichen müßten, wenn das Kind 1 Jahr ist, könnt Ihr es in eine Kinderkrippe geben und sie kann wieder arbeiten gehn, wie viele andere Mütter es auch tun.

Lieber "AlCapone", ich möchte zu deinem Thema noch sagen, dass ich es sehr lobenswert von dir finde, dass du dir im Vorfeld so viele Gedanken machst. Ich habe das Thema mit großem Interesse verfolgt und möchte dir auf jeden Fall noch mit auf den Weg geben, dass es dich ehrt wie du das "Thema" Nachwuchs angehst ... schließlich gibt es da ja ganz andere Fälle, bei denen man sich eher fragt ob denn gar nicht darüber nachgedacht wurde wie es in naher Zukunft mit den Finanzen aussieht. Wünsche dir alles erdenklich Gute :)

Deine Frau kann Elterngeld beantragen. Ihr Einkommen fällt also nicht ganz weg. Außerdem gibt es Kindergeld. Damit müsstet ihr um die Runden kommen. Falls nicht, besteht auch die Möglichkeit, dass deine Frau während der Elternzeit noch ein paar Stunden arbeiten geht. Die Grenze liegt bei 30 Stunden. Das würde ich aber nur tun, wenn es unbedingt sein muss.