Meine Eltern sind beide tot. Wir waren 4 Kinder, 1Kind ist davon auch schon verstorben - wie wird das hinterlassene Geld aufgeteilt?

5 Antworten

Es geht, wie es heißt nach Stämmen.

Jedes der 4 Kinder bekommt 1/4. Das Viertel des verstorbenen Kindes, teilen sich deren Kinder. Also die beiden je 1/8.

Paragraph 1924 BGB

Klara:

Über die gesetzliche Erbfolge bist du nun informiert. Sie wirkt und  setzt voraus, dass die Erblasser, deine Eltern, in einer wirksamen letztwilligen Verfügung nichts anderes bestimmt haben. So könnten sie z.B. einem Kind im Wege Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits Vermögensteile  übertragen und eine Anrechnung auf das Erbe bestimmt haben.  Oder sie könnten ein Kind auf den Pflichteil gesetzt haben.

Wenn es um eine gesetzliche Erbfolge und nicht um eine testamentarische geht, dann wären bitte auch das Todesdatum des/der jeweiligen Verstorbenen zu nennen, ehe man Deine zweite Frage beantworten kann. Das Vermögen der Elternteile ist jeweils zum Zeitpunkt des Todes eines Elternteils neu festzustellen.

PS: Die erste Frage, die in der Überschrift, ist sinnlos.


Gesetzliche Regelung:

Je 1/4 des Erbes an die 3 lebenden Söhne und Töchter.

Restliches Viertel: je 1/8 an die Nachkommen des Verstorbenen Geschwisters.

Gebe wfwbinder vollkommen Recht, 1/4 an alle direkten Nachkommen und das verbleibene 1/4 dann unter den Nachkommen des Verstorbenen verteilen.