Meine Eltern haben mir ein Haus geschenkt. Jetzt ist die Oma evtl. pflegebedürftig. Muss ich meinen Eltern das Haus zurückgeben damit sie für Oma aufkommen?

2 Antworten

In der nächsten Frage hast Du Deiner Tochter ein Haus gebaut und Deine Mutter ist noch nicht pflegebedürftig.

Widersprüchliche Fragen kommen nicht gut an und werden meist auch so beantwortet.

Ja, sorry. Habs mal aus meiner Sicht (bin die Tochter) geschrieben und die zweite Frage aus Sicht meiner Mutter. Werds ändern, hatte nur Angst, dass das sonst zu kompliziert zum erklären wird ...

Ich bekomm quasi von meiner Mutter ein Haus, die Oma (also ihre Mutter) will evtl. mit dem Lebenspartner ins Altersheim und jetzt ist halt die Frage, was dann mit dem Haus wird, dass mir Papiertechnisch noch nicht gehört ...

Wird es meiner Mutter evtl. angerechnet, wenn diese Unterhaltspflichtig wird oder nicht ... Würde eine Überschreibung noch was dran ändern??

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Solche Übertragungen und Schenkungen können rück-abgewickelt werden innerhalb von 10 Jahren bei Personen die Unterhaltsverpflichtet sind. Also die Kinder. Aber auch nur wenn die Kinder den Unterhalt nicht leisten können.