Mein Vermieter ist eine GbR. Darf er bei der Nebenkostenabrechnung die Mehrwertsteuer berechnen?

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Die Erstattung von Umsatzsteuer als Vorsteuer ist nciht von der Rechtsform abhängig, sondern von der Art der Umsätze die das Unternehmen ausführt.

Diese GbR führt Vermietungsumsätze aus der Vermietung von Wohnungen aus. Das sind Ausschlussumsätze (Umsätze die umsatzsteuerfrei sind und zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen), daher keine Erstattung.

Also gehört die in den Rechnungen enthaltenen Steuer auch zu den umlagefähigen Kosten.