Mein Sohn und ich stehen zu ja 50% im Grundbuch.

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Wie kann ich verhindern, dass sie im Ernstfall ausgezahlt werden will oder andere Erbansprüche geltend macht.

Ihren lebzeitigen Auszug können Sie durch ein gemeinsam mit ihrem Sohn grundbuchlich eingetragenes Wohnrecht verhindern.

Einen Erbanspruch ihrer (mit ihrem Sohn nicht in Gütertrennung verheirateten) Schwiegertochter über den Miteigentumsanteil Ihres Sohnes an dem Haus nur dann, wenn er darüber ein Testament zu Ihren Gunsten abschlösse.

Dennoch, dass Sie beim Vorversterben Ihres Sohnen Pflichtteilsansprüche in Geld an seine Erben aufzubringen oder nach Ihrem Tod den Verkauf an einen Dritten hinzunehmen hätten, kann man nicht ausschließen, es sei denn, ihr Sohn gibt seinen grundbuchlichen Miteigentumsanteil durch Schenkung oder Verkauf an Sie auf :-(

G imager 761