Mein Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit ist abgelehnt worden, was kann ich noch unternehmen?

gefragt von Ruth58Ruth58 am 30.07.2009 um 23:49 Uhr

Mein Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit ist leider abgelehnt worden, was kann ich gegen diese Entscheidung noch tun?

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Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 31. Juli 2009 00:40
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Hilfreichste Antwort

Gegen den Bescheid der Rentenversicherung kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wichtig: die Frist nicht versäumen. Wenn die Rente aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wurde, solltest Du einen Arzt auf Deiner Seite haben, der Dir mit aussagekräftigen Attesten helfen kann, die Rentenversicherung von Deiner Erwerbsminderung zu überzeugen. Sollte die Rente aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt sein, dann solltes Du Dich unbedingt beraten, an was es genau liegt und auch genauestens Deine Beitragszeiten überprüfen. Die Einschaltung eines Anwalts würde ich Dir in jedem Fall empfehlen.


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Lissa
beantwortet von Lissa am 31. Juli 2009 00:28
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Du kannst Widerspruch erheben.

Dieser Widerspruch muss sich gegen den Grund richten, aus dem der Antrag abgelehnt wurde.

Lass dich beraten.


humoer
beantwortet von humoer am 31. Juli 2009 00:00
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Hallo Ruth,

erstmal die Frage: hast Du jemanden, der Dich in Sachen BU betreut oder hast Du das selber abgewickelt? Der wäre natürlich ggf. der erste Ansprechpartner. Ohne die näheren Umstände zu kennen, ist es schwer, mehr zu deinem Fall zu sagen.



Niklaus
beantwortet von Niklaus am 31. Juli 2009 12:02
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Es sind erst einmal ein paar Begrifflichkeiten zu klären.

Sprichts du von einer gesetzlichen BU-Rente. Diese gibt es nichtmehr seit 01.01.2001. Stattdessen gibt es nur ein halbe oder ein volle Erwerbsminderungsrente.

Volle Erwerbsminderungsrente 37% vom letzten Netto, erhält wer weniger als 3 h arbeiten kann pro Tag

Halbe Erwerbsminderungsrente 19% vom letzten Netto, erhält wer mehr als 3 aber weniger als 6 h pro Tag arbeiten kann.

Bei Fragen zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente helfen Rentenberater. diese arbeiten unabhängig, sind vor dem Sozialgericht zugelassen und arbeien nach Honorar.

Wenn du von eine privsten BU-Versicherung sprichst, dann solltest du ggf., den Ombudsman für Versicherungen anrufen. www.versicherungsombudsmann.de


anonym
beantwortet von Candlejack am 31. Juli 2009 10:16
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Worum geht es ? Rentenversicherung oder private BU ? Falls Rentenversicherung: Grund erfragen und zur Not zweite Untersuchung. Allerdings kaum Chancen. Die bewerten Deine Erwerbsfähigkeit in Stunden. Bei einer privaten BU: welcher Grund zu welcher Klausel in den Bedingungen ? Vorvertragliche Anzeigepflicht ? Verweisung ? keine 50% BU ? Wer hat Dir die BU verkauft, lass Dich von dem beraten.


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