Mein Mieter ist wie vom Erdboden verschwunden und hat 4 Mieten nicht bezahlt, was kann ich am Besten tun und wo finde ich Informationen?

5 Antworten

Sobald ein Mieter verschwindet, ohne eine neue Anschrift zu hinterlassen, darfst Du  die Kündigung an die bekannte Adresse schicken. Dass der Mieter dort nicht mehr anzutreffen ist, spielt hierbei keine Rolle. 

Du musst aber später durch Zeugen beweisen können, dass die Kündigung zugestellt wurde. Es kann nämlich sein, dass der  Mieter nach Monaten zurückkehrt und wieder in die Wohnung will.

Aber auch nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, darfst Du die Wohnung nicht betreten. Das kannst Du erst, wenn Du einen Räumungstitel erwirkt hast.

Das dauert und kostet Geld, aber ohne dem hast Du über Deine Wohnung keine Befugnis.

Ich weiss jetzt nicht, was Du schon unternommen hast. Nach spätestens 2 nicht bezahlten Mieten solltest Du versuchen Kontakt zum Mieter aufzunehmen, wenn Dir das nicht gelingt, dann haste erstmal ein Problem.

Nach 4 unbezahlten Mieten würde ich dem Mieter fristlos kündigen und die gesamte Geschichte einem Anwalt oder Inkassounternehmen übergeben. Die kennen sich in der Regel aus und verfügen über die notwendigen Mittel, um weitere Recherchen, wie Melderegister, Schufa etc. abzuprüfen.

Weitere Informationen inklusive der rechtlichen Grundlagen findest Du u.a. bei folgendem Internetauftritt:

http://mietschulden.zeroinkasso.de

Beste Grüße und viel Erfolg

Ist es sicher, daß der Mieter nicht verstorben ist und in der Wohnung vor sich hin gammelt? Dann würde sich die Polizei der Sache annehmen.

Falls nicht, wird es schwierig. Wer es darauf anlegt spurlos zu verschwinden pflegt sich nicht beim Einwohnermeldeamt mit einer neuen Adresse anzumelden.

Man könnte eine fristlose Kündigung in den Briefkasten legen und hiernach Räumungsklage erheben. Die müßte man bei unbekanntem Aufenthalt allerdings öffentlich zustellen lassen. Danach könnte man die Räumungsvollstreckung durchführen. Ich schätze mal, unter 6 bis 12 Monaten läßt sich das nicht bewältigen. Neben den Verfahrenskosten hat man den Mietausfall.

Das ist der vom Gesetz vorgegebene Weg. Es gibt Vermieter die sich daran nicht stören, die Tür aufbrechen und die Bude in Eigenarbeit leeren. Raten möchte ich dazu aber wegen der Folgen nicht unbedingt.

1.  Warum hast Du nicht nach 2 unbezahlten Mieten gekündigt?

2. Gib doch einfach eine Vermisstenanzeige auf, oder bitte die Polizei die Wohnung zu öffnen, um zu sehen, ob er eventuell, ohne was zu sagen, die Wohnung geräumt hat.

3. Als Vermieter hast Du auch ein berechtigtes Interesse bei der Stadt zu erfragen, ob er sich umgemeldet hat.

4. Indizien prüfen, quillt der Briefkasten über?

Die freundliche Variante: versuche, den Verbleib des Mieters über Verwandte und Bekannte desselbigen zu klären. Auch eine Nachfrage bei der Bank kann helfen, denn es könnte dem Mieter ja etwas zugestoßen sein. Führt das zu nichts, wird die harte Variante eingeleitet.

Die harte Variante: willst Du nicht freundlich sein (vier Monatsmieten ist ja erheblich), kann auch gleiche die harte Variante aktiviert werden. Zwei nicht gezahlte Mieten berechtigen zur fristlosen Kündigung. Diese wird schriftlich ausgesprochen und Du widersprichst ausdrücklich dem weiteren Gebrauch der Wohnung mit sofortiger Wirkung. Weise den Mieter auf sein Widerspruchsrecht hin und mache klar, daß alles ok ist, wenn innerhalb von z.B. einer Woche die ausstehenden Mieten gezahlt werden und auch zukünftig die Mietzahlungen wieder ordnungsgemäß eintreffen. Erfolgt keine Reaktion, reichst Du Räumungsklage beim Amtsgericht ein.