Mein Auto läuft auf den Namen meiner Mutter. Wann kann ich den Wagen umschreiben?

gefragt von LarissaLarissa am 01.12.2008 um 18:00 Uhr

Aus Kostengründen habe ich mein Auto als Zweitwagen auf den Namen meiner Mutter laufen. Ich bin jetzt 26 Jahre alt und habe seit 8 Jahren meinen Führerschein. Wann bleiben sich die Kosten gleich und wann kann ich das Auto auf meinen Namen umschreiben? Von welchen Faktoren hängt das ab?

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Lissa
beantwortet von Lissa am 1. Dezember 2008 18:32
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Am besten lässt du dir den Tarif in einem Versicherungsvergleich ausrechnen: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/kfz-versicherung


obelix
beantwortet von obelix am 1. Dezember 2008 20:27
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ob die kosten je gleich werden, ist fraglich. es kommt darauf an, welche faktoren deine mutter von seiten der versicherung als vorteile berechnet bekommt: km, garage, eigentum, SF-klasse der mutter beim zweitwagen.

ein übertrag des vertrages auf dich ist bei dem verwandtheitsgrad kein problem. die versicherung rechnet jedoch für DEINE führerscheinzeit (8 jahre) und deinen schadensverlauf (wie viele unfälle hattest du bisher) und den des vertrages von der einstiegsklasse runter (als hättest du vor 8 jahren einen neuen vertrag abgeschlossen). der vorteil liegt also eigentlich nur darin, dass deine mutter einen zweitvertrag hatte und man dadurch die teuren einstiegsklassen umgeht.

meines wissens müsstest du in die sog. SF8 (8 schadenfreie jahre) kommen, sofern kein unfall auf dich oder auf den vertrag.


anonym
beantwortet von wanninger59 am 1. Dezember 2008 19:16
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Es gibt evtl. die Möglichkeit, den Schadensfreiheitsrabatt deiner Mutter auf dich übertragen zu lassen. Darauf muss man die Versicherer unbedingt hinweisen, die machen das nicht von sich aus!



wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 1. Dezember 2008 18:07
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Na, lass Dir doch ein Versicherungsangebot für Deinen Wagen machen und vergleiche es mit dem, was Du über Deine Mutter zahlst.

Eventuell bekommst Du ja auch ncoh einen Rabatt als Alleinfahrer, den Du ja jetzt nicht haben kannst.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 1. Dezember 2008 19:36

Du bekommst natürlich den Schadenfreiheitsrabatt des Zweitwagens Deiner mutter auf Antrag. Aber nur für die Jahre, die Du auch den Führerschein hast.


anonym
beantwortet von Fledermaus55 am 2. Dezember 2008 09:27
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Ist deine Mutter neben Versicherungsnehmerin auch Eigentümerin des Autos dürfte es irgendwann evtl. zu weiteren Problem kommen.............


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