Mehwertsteuer-Wasserinstallation
In unserem Haus soll der Wasserverteiler ertüchtigt (erneuert) werden. Da es sich um Trinkwasser handelt meine Frage: Mit welchem Mehrwertsteuersatz sind diese Arbeiten zu versteuern.
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Reparaturleistungen unterliegen dem Normaltarif, also mit 19%, warum?
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Erneuerung ist wohl als Reparatur zu sehen und wird von einem Mehrwertsteuerpflichtigen Handwerksbetrieb ausgeführt
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 01.03.2012Frage: Mit welchem Mehrwertsteuersatz sind diese Arbeiten zu versteuern.
Kommentar von MeandorMeandor 01.03.2012Mein Haushandwerker schreibt mir immer Rechnungen ganz ohne MWSt. Darf der das dann überhaupt reparieren?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 01.03.2012Er ist entweder kein Unternehmer, oder Kleinunternehmer, oder du hast es geschafft, dein Reparaturbedarf hoheitlich ist.
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 02.03.2012".... hoheitlich oder exterritorial ist." :-))
Vielleicht sollte Meandor seinen Haushandwerker bitten, bei stromer400 auszuhelfen. Das wäre doch die Lösung zur Wegdefinition der MWSt!
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 02.03.2012Nun schimpf mal nicht. Erstens hat er sich wirklich Gedanken gemacht. das hebt ihn von der Masse ab.
Und zweitens hat mir einer ein "dass" geklaut.
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 02.03.2012Ich schimpfe doch gar nicht, sondern erweitere die Chancen, eine MWSt-Befreiung bzw. -Nichtzuständigkeit hinzubekommen. Das dass war schon klar und wird übersehen, so wie ein Komma vor dem oder.
Aber ich warte noch auf Meandors Rückmeldung. Sein Spezi könnte vor Ort auch klären, ob es einen Unterschied zwischen Verteiler und Anschluss gibt.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 02.03.2012Da gehört an sich auch kein Komma hin, aber ich wollte einen Einschluss haben.
Mich würde nicht wundern, wenn irgendein FG auch die Reparatur in die 7% pressen würde.
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warum? weil der Bundesfinanzhof 2008 mit AZ VR61/03 entschieden hat, dass das Herstellen eines Wasseranschlusses mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% zu versteuern ist. Warum soll das bei Reparaturen anders sein?
Weil man Urteile auch ruhig mal durchlesen sollte. Dann wird klar, warum das anders ist.
Alternativ könnte man darüber nachdenken, ob das Legen eines Anschlusses zum Zwecke der Versorgung mit Wasser nicht doch etwas anderes ist als die Reparatur eines solchen Anschlusses, die ja schließlich nicht zur Versorgung führt, weil die ja schon besteht.
@stromer400: In der Frage ist vom Wasserverteiler (und dessen Reparatur) die Rede, nicht vom Wasseranschluss (und dessen Erstverlegung). Sind das nicht unterschiedliche Sachverhalte?
Dieser Unterschied Verteiler - Anschluss ist mir nicht bewusst.