Mehrbedarf bei Grundsicherung bei Behinderung 80% mit MZ "G" steht mir so etwas zu ? (60.--€)

gefragt von KlausPeterClaas am 03.07.2009 um 21:31 Uhr

Seit 01.01.2007 bekomme ich lt. LVA Rückwirkend Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung auf Dauer, bin Behindert mit MZ "G" und 80%, steht mir hier ein Mehrbedarf zu (ca. 60.--€ pro Monat) ? Das Grundsi. Amt sagt Nein, da ich keine Rent beziehe, aber viele andere Leute die ich kenne bekommen diesen mehrbedarf obwohl sie noch Nie gearbeitet haben und Rente bekommen. Sie haben auch MZ "G". Von der LVA selber bekomme ich keine grundsi. da mir an den besagten drei jahren Beitragszeiten zwei Monate fehlen, die ich auch nicht von mir aus nachzahlen kann um die Vorraussetzungen dafür zu erfüllen. daher bekomme ich die Grundsi. über die Stadt beim Sozialamt.

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anonym
beantwortet von 1hoss43 am 3. Juli 2009 21:40
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Ja, nach dem § 30 SGB 12 steht Dir der Mehrbedarf zu, er hat auch nichts mit dem Bezug einer Rente zu tun!

Die Aussage des GruSi-Amtes ist daher definitiv falsch!


§ 30 Mehrbedarf

(1) Für Personen, die

1) die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben oder

2) die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind,

und durch einen Bescheid der nach § 69 Abs. 4 des Neunten Buches zuständigen Behörde oder einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches die Feststellung des Merkzeichens G nachweisen, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes anerkannt, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht.


anonym
beantwortet von AxelF am 26. Oktober 2009 16:10
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Gibt es nur für bestimmte Krankheiten oder allein erziehend ,das muß das Amt dir Sagen,da gibt es Vordrucke


anonym
beantwortet von Alice1 am 21. Juli 2009 12:00
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Hallo, also die Angelegenheit ist ganz schwierig. Ich habe nun erstmal einen Mehrbedarf bekommen, der gilt aber für die Wohnung. Das heißt meine Wohnung darf bis zu 15 qm mehr haben. Die werden dann auch bezahlt. Dafür hab ich lange gekämpft. Nun zu dem Mehrbedarf mit MZ "G" (hab ich auch) : Dies ist bei nicht erwerbsfähigen anscheinend tatsächlich das diese einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert des Regelsatzes erhaltn. Für Erwerbsfähige gibt es auch so was, doch da bin ich noch nicht so dahinter gekommen, was da genau stimmt und was nicht. Deshalb werde ich gleich eine Frage stellen die diese Sache betrifft. Ich komme nämlich jetzt gerade von der Arge und bin auf 180......... Ich rate jedem, der VDK beizutreten. So ich hoffe ein bißchen geholfen zu haben. Aber immer dran bleiben am Ball-..................


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