hallo.. hätt hier mal eine frage geht um meinen vater.. er ist 67, seine rente is niedrig, bekommt keine unterstüzung vom staat.. dazu leidet uer nter -bluthochdruck -asthma -diabetiker - hatte letzten monat 2x herzinfakt
die kosten für die meidkamente werdn langsam zu teuer.. welche möglichkeiten hätte ich ? ich habe gehört das es möglcih ist einen shcwerbehindertenausweis zu ebantragen (er war wegen den herzinfakten auf kur und musste fahrten etc selber bezahlen, da so einen ausweis nicht besitzt) ich bin gerade dabei das in die wege zu leiten... werde am monatg auhc mal die krankenkasse anrufen und schauen was sich machen lässt.. aber könnt ihr mir zustäzlich irgendwelche vorschläge geben? wäre euch sehr dankbar

am 3. Juli 2009 19:28 Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei bestimmten Einkommen und einer bestimmten Summe an Ausgaben für Arzneimittel, hier ist die Zuzahlung in der Apothekegemeint, die Möglichkeit der Befreiung. Die Befreiung ist bei der Krankenkasse zu beantragen. Ob die Voraussetzung in diesem Fall vorliegen ist aus der Frage nicht zu entnehmen. Es empfiehlt sich mit Rentenbescheid und Quittungen über die bezahlten Arzneimittelanteile bei der Krankenkasse vorszusprechen.
Wenn der Patient überhaupt nicht krankenversichert ist !!!, dann ist die Lage ziemlich schlimm. Im Prinzip gibt es keinen Anspruch, dass irgendeine Institution für die Arzneimittel aufkommt. Die Frage kann man so verstehen, dass Angehörige den Patienten finanziell unterstützen. Da kann man nur darauf hinweisen, dass es lokal Ärzte gibt, die kostenlos behandeln und auch die Arzneimittel stellen

am 5. Juli 2009 01:41 Wenn Dein Vater gesetzlich krankenversichert ist, kann er -da er wohl chronisch krank ist- seine Zuzahlung begrenzen, ich denke auf 1 % des Einkommens. Wenn seine Rente niedrig ist, könnte er aber evtl. die Grundsicherung im Alter beim Amt beantragen, dann bekäme er einen Zuschuß zu seiner Rente. Einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis kann er sicher auch stellen, da gibts dann Vorteile bei Eintritten evtl. auch einen höher Sozialhilfezuschuß.
am 3. Juli 2009 20:57 es gibt bei den meisten gesetzlichen Kassen die Möglichkeit sich von bestimmten Zuzahlungen befreien oder erstatten zu lassen. Einfach mal vorbei schauen oder anrufen.