Medikamente steuerlich absetzen
Kann man die Kosten für frei käufliche Medikamente sowie die Zuzahlung von verschreibungspflichtigen Med. steuerlich absetzen ohne diese detailiert aufzulisten? Schließlich geht es doch dem Steuerberater und dem Finanzamt nichts an, für welche Beschwerden ich welche Medikamente brauche.
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Medikamente sind wenn, dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
Diese Aufwendungen müssen zwangsläufig sein. Man darf sich Ihnen also nicht entziehen können und sie müssen notwendig sein.
Wenn Du Dir als ein paar Schachteln Aspirin kaufst, dann sind die weder medizinisch notwendig, noch kannst Du Dich diesen Aufwendungen nicht entziehen.
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Schließlich geht es doch dem Steuerberater und dem Finanzamt nichts an
Völlig richtig, diese Einstellung. Ich mache das auch so, allerdings beim Reisen. Da kaufe ich mir nämlich keine Fahrkarte. Geht schließlich den Schaffner und das Fräulein am Schalte nichts an, wo ich hin will.
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Ach wäre das schön, Erkältungsbäder, Halspastillen, Zahnpflegekaugummis und den ganzen homöopathischen Müll auf alle Steuerzahler abwälzen zu können....
Nein, das geht natürlich nicht!
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Ich habe mich in meiner Frage wohl unglücklich ausgedrückt. Deshalb ist mein Anliegen hier völlig missverstanden worden.
Aber diese sarkastischen Bemerkungen könnt ihr stecken lassen! Sie tragen nichts zum Thema bei und machen den Eindruck, dass ihr 14 Jahre alt seit.
Aha. Na denn bin ich mal weg.
Ciao.