Maklerprovision auch bei falschen Angaben im Expose?

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JA! er haftet dafür. hier das passende urteil dazu:

zu bedenken gebe ich allerdings noch,sollte der makler in der lage sein, nachzuweisen das die daten, die er weitergegeben hat, vom besitzer stammen und diese nicht überprüft hat,glaube ich das es nicht so einfach ist die kosten zurück zu verlangen.

(weis ich aber nicht genau, gebe ich nur zu bedenken.man kann nicht alles berücksichtigen)

Ein Immobilienmakler, der dem Käufer eines Hauses eine falsche Vorstellung über das Objekt vermittelt, haftet für seine fehlerhaften Angaben. Der Käufer könne als Ersatz seines "Vertrauensschadens" den Betrag verlangen, um den er das Haus objektiv zu teurer erworben hat, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. III ZR 43/99).

http://www.welt.de/print-welt/article541131/Makler_haften_bei_falschen_Angaben_im_Exposee.html

Ja, der Makler haftet für die Falschberatung. Es muss allerdings auch klargestellt sein, dass deine Schwester ansonsten den Kauf über den Makler nicht getätigt hätte oder wenigstens nicht zu den genannten Bedingungen, was aus deiner Frage nicht ganz hervorgeht, aber davon wohl auszugehen ist.