Maklergebühr fällig obwohl ich das Objekt schon vorher kannte (Alleinvermittlungsrecht)

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IgmanO: Der Makler kann den Verkauf des Grundstücks selbstverständlich nicht verhindern. Du musst mit ihm auch keinen Vertrag abschließen. Er war nicht ursächlich. Du kannst vom Eigentümer kaufen. Vermutlich hast du dem Makler bei der ersten Kontaktaufnahme sofort unmissverständlich erklärt, dass du das Objekt bereits kennst (Vorkenntnis) und nicht gewillt bist, an ihn etwas zu zahlen. Er hat dir auch keine zusätzlichen Informationen zum Objekt gegeben, also Fakten, die dir ohnehin schon bekannt waren.

Jetzt kommt es auf den Inhalt des zwischen dem Eigentümer und dem Makler abgeschlossenen Makler-Allein-Vertrags an. So kann es sein, dass der Eigentümer zumindest einen Ersatz für seine Aufwendungen zu zahlen hat. Wenn nun der Eigentümer wegen der Maklerforderung vom Verkauf an dich Abstand nimmt, wäre zu überlegen, ob du - z. B. wg. des starken Kaufinteresses und der Einmaligkeit des Objekts - einen Teil der Kosten übernimmst.