Mahnbescheid bei zu spät bezahlten PKV-Beiträgen?

5 Antworten

Die Angaben sind leider ein wenig vage. Was heißt "nicht pünktlich bezahlt"? Befindest du dich mit 3 Beiträgen im Verzug oder nur mit einem Teil?

Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, ohne jegliche Erinnerung oder außergerichtliche Mahnung direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid für fällige Forderungen im Verzug (automatisch 30 Tage ab Fälligkeit) zu beantragen.

Ein Widerspruch kann gegen den Mahnbescheid binnen zwei Wochen eingelegt werden, dieser ist allerdings nur sinnvoll, wenn du die Forderung als solche bestreiten willst (was ja nicht der Fall ist). Denn ein Widerspruch führt zu einem gerichtlichen Klageverfahren, bei dem der Antragssteller dann eine Begründung einreichen muss und sich eine Verhandlung über den Sachverhalt anschließt. Das wird dann richtig teuer.

Damit sind folgerichtig auch die Verfahrensgebühren und die Mahngebühren zulässig (die Versicherung hatte ja mit dieser gerichtlichen Mahnung auch Arbeit, ebenso wie das Gericht).

Über die moralische bzw. ethische Seite kann man sicherlich diskutieren, ebenso aber auch über das schuldig bleiben von fälligen Beiträgen ohne jegliche Kontaktaufnahme mit der Versicherung.

Du erlebst wie etwas vollkommen aus dem Ruder laufen kann, wenn man Probleme einfach aussitzen will.

Mit einem Anruf vorab bei der PKV hättest Du auf eine verzögerte Zahlung in den kommenden Monate hinweisen können und man wäre sicher bereit gewesen für beide Seiten eine Lösung zu finden.

Aber hinterher sich zu beschweren, dass man über die Folgen seiner Inaktivität nicht vorgewarnt wird ist doch paradox.

Ein Widerspruch nur wegen nicht plausibler Mahnkosten macht wenig Sinn. Die Verfahrenskosten sind ja sicherlich begründet. Zumal Sie ja monatelang Versicherungsschutz hatten, ohne zu zahlen. Der so ergangene Gerichtliche Mahnungbescheid stellt ja einen vollstreckbaren Titel dar, wenn nicht widersprochen wird. Ein Widerspruch führt ja zu einer Klage, an dessen Ausgang ja auch ein Titel gegen Sie steht. Ob der dann 20€ niedriger ausfällt? Mit Sicherheit nicht. Nur werden die Summen dann noch höher sein (Vertretungskosten, Gerichtskosten, Auslagen).

Wenn Sie jetzt zahlen sparen Sie die Vertretungskosten, die Gerichtskosten und die Vollstreckungskosten und mögliche Zinsen.

Im übrigen gibt es keine Vorschrift, offene Beiträge schriftlich zu mahnen.#

Warum machen die Versicherer das? Wer Versicherungsschutz hat und nicht die Beiträge zahlt, begeht eine unerlaubte Handlung.


Hallo,

wenn im Versicherungsvertrag die Fälligkeit der monatlichen Beiträge mit einem konkerten Termin angegeben ist, braucht das Unternehmen werder Rechnungen noch Mahnungen verschicken. Es kann direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen. Die gerichtlichen Kosten sind damit berechtigt.

Ob die 15 Euro Mahnkosten des Unternehmens berechtigt sind, kann ich nicht beurteilen. Wenn im Vertrag zu diesem Punkt etwas steht, wäre das m.E. eine erlaubte Rechtsgrundlage.

Wenn man später eine Erstattung von Leistungen haben möchte und der Erstattungszeitpunkt im Vertrag per Frist genau bestimmt ist, kann man als Kunde das Unternehmen auch auf diesem Wege mahnen. Voraussetzung ist aber, dass der Unterlagen vollständig und nachweisbar im Original bei der Versicherung angekommen sind und die Erstattung grds. unstrittig ist (z.B. "Maß des Notwendigen nicht überschritten").

Gruß

RHW