Macht man sich wirklich strafbar, wenn man ohne Geld jemand bei der Steuererklärung hilft?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also du meinst, wenn man beispielsweise nicht Steuerberater ist, oder?

Es geht nicht mal ums Geld.

Das Gesetz spricht von "geschäftsmäßig". Die "geschäftsmäßige" Hilfeleistung in Steuerdingen ist

Was das ist, wird immer wieder vor Gerichten ausdiskutiert. Stand der Situation ist im Moment wohl die, dass man sich im Familien- und Freundeskreis durchaus unter die Arme greifen kann.

Geschäftsmäßig wird es dann, wenn plötzlich die ganze bucklige Verwandtschaft ankommt und Steuererklärungen gemacht haben will. Ob nun mit oder ohne Geld.

Oder wenn ein inhaftierter Steuerfachmann im Knast eine lukrative Sprechstunde einrichtet.

Obwohl es dort ja in der regel keinen großen Beratungsbedarf geben sollte.

P.S., ich find die Unmöglichkeit, hier Smilies posten zu dürfen, ist nachteilig.

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@Fragfreund

lukrative

Das wäre schon ein Indiz für "geschäftsmäßig".

ich find die Unmöglichkeit, hier Smilies posten zu dürfen, ist nachteilig.

Ich nicht. Ich finde, wenn man Fröhlichkeitsanzeiger benötigt, um eine Ironie auszudrücken, dann hat entweder der Schreiber oder der Leser einen Fehler gemacht.

Und ASCII gibt es auch noch.

Da wissen aber die Jüngeren wahrscheinlich nicht, was damit gemeint ist.


:-)

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@Fragfreund

Mach den Knast nicht so nieder. Dort gibt es einiges an Beratungsbedarf. Wenn die Steuerfahndungsstelle auf zack ist, dann bekommt jeder Drogenhändler erstmal Einkommensteuervordrucke zugesandt, denn der hat die Einkünfte aus seinem Gewerbebetrieb garantiert nicht erklärt.

Zudem gibt es auch Leute im Knast, die einen Ehepartner haben. Dort stellen sich hin und wieder auch Fragen, zum Beispiel ob eine gemeinsame Veranlagung noch möglich ist.

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Google mal "Straftat", dann hat sich die Frage erledigt. Oder bekommst Du etwa beim Falschparken die Ohren abgeschnitten?

Es ist jedenfalls so, dass man zumindest einmalig für einen Freund, der selbst dazu nicht in der Lage ist, Steuererklärungen ausfüllen und nötigenfalls einen Einspruch durchziehen kann.

Geschäftsmäßig wird es dann, wenn man das Jahr für Jahr wiederholt, oder es für den gesamten Bekanntenpreis macht. Bleibt es bei der einmaligen Hilfe, ist das kein Problem.

Natürlich nicht. Erstens wäre es keine Straftat, solange du dich nicht als "Steuerberater" ausgibst und zweitens ist unentgeltliche Hilfe nicht verboten.

G imager761