Lohnt sich der Kindergartenzuschuss

5 Antworten

Ist doch ganz einfach, wenn das Urlaubsgeld z. B. 3.000,- Euro ist, dann habt ihr netto davon vermutlich irgendetwas bei 1.500,- bis 2.000,- Euro netto.

Wenn der Arbeitgeber 12 mal 250,- zahlt, habt ihr 12 x 250,- cash und könnt damit die Kindergarten gebühr bezahlen und die 250,-, die ihr bisher selbst getragen habt in voller Höhe in den Sparstrumpf für den Urlaub packen.

Der Vorteil ist einfach Steuer und Versicherung. Lediglich bei Arbeitslosigkeit und später bei der Rente wird die Leistung etwas weniger.

Also, ich würde das Angebot annehmen (wenn die Summen sich in etwa ausgleichen.

12 x 250 = 3000€ oder

12 x 200 = 2400€ wenn das Essensgeld nicht dazugehört.

Rechne Euer Weihnachts/Urlaubsgeld dagegen und Du weißt, was besser für Euch ist.

Es geht um § 3 Nr. 33 EStG. Kindergartenzuschüsse sind steuerfrei. 

Natürlich lohnt es sich, steuerpflichtige Einmalzahlungen in steuerfreie Kindergartenzuschüsse umzuwandeln.

Nur wenn er die Einmalzahlungen um mehr mindern will, als er in Kindergartenzuschüssen auszahlt, musst du nachrechnen. 

Es gibt ein paar Punkte, die zu beachten aber das Problem eurer Arbeitgeber sein dürfte.

Für die Steuerbegünstigung ist es laut BFH-Urteil vom 19.09.2012 (VI R 54/11) zwingend notwendig, daß die Zulage freiwillig gewährt wird. Das heißt, sie sollte nicht Teil eines ohnehin geschuldeten Arbeitslohnes sein und nicht durch einen Arbeitsvertrag definiert werden.

Bei mir stellt sich gerade die Frage wie der Arbeitgeber das bewerkstelligen will. Durch eine Umwandlung wird der Kindergartenzuschuß nicht steuerfrei!

Gehaltsumwandlungen führen zur Lohnsteuerpflicht.

Eine Möglichkeit, die Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, ist ein Kindergartenzuschuss. Das Unternehmen beteiligt sich an den Kosten. Eltern sollten dabei einige Punkte beachten:

 Der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers ist für den Mitarbeiter nur steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Ist er hingegen Bestandteil des Arbeitsvertrages oder wird ein Teil des alten Gehalts einfach in einen Kinderbetreuungszuschuss umgewandelt, ist er nicht steuer- und versicherungsfrei. Die Leistung des Arbeitgebers darf außerdem nur für nicht schulpflichtige Kinder gelten. Dafür ist sie allerdings in der Höhe nicht beschränkt. https://www.staufenbiel.de/ratgeber-service/gehalt/kindergartenzuschuss.html