Leihgerät von Nachbar kaputt, muss ich zahlen?
Hallo,
habe mir neulich ein Gerät von meinem Nachbar geliehen welches dann prompt in meiner Verwendung kaputt ging, dumm gelaufen.
Ich weiß das die Versicherung nicht zahlt, weil mein Nachbar mir das Gerät nach seinem Wissen geliehen hat, dass es bei mir kaputt gehen kann. Wie sieht das Ganze aber rechtlich aus? Bin ich im Paragraphen-Dschungel Deutschlands dazu verpflichtet, ihm ein neues Gerät zu beschaffen oder ist die Sachlage da genau wie im Falle der Versicherungssache?
Vielleicht kann mir jemand direkt dazu einen Paragraphen nennen und weiterhelfen!
Liebe Grüße Marcus
1 Antwort
Hier musst Du Dir die Frage beantworten, ob Dich ein Verschulden trifft, also ob Du bei der Verwendung einen Fehler gemacht hast.? Im § 823 BGB ist Grundlage für die so genannte Verschuldungshaftung geregelt. Darin sind alle Ursachen, die zu einer HAFTPFLICHT führen können, genannt.