Leibliche Mutter gestorben, kann die Stiefmutter Kindererziehungszeiten anrechnen lassen?

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Was übrig bleibt ist, dass der Vater sich diese "rentenrelevanten Kindererziehungszeiten" anrechnen lassen sollte.

Hallo, diesen Text habe ich im Netz gefunden "Fallen die Voraussetzungen für Kindererziehungszeiten während der ersten 12 beziehungsweise 36 Lebensmonate des Kindes weg (zum Beispiel durch Tod des Kindes), endet die Kindererziehungszeit an diesem Tag. Stirbt während der Kindererziehungszeit ein Elternteil, wird die verbleibende Zeit grundsätzlich dem dann allein erziehenden Elternteil zugeordnet." Was bedeutet dieser Text nun genau? Heißt dies, dass der überlebende Elternteil nur dann die Kindererziehungszeiten anerkannt bekommt, wenn die kids beim Tod der Mutter/Vater zwischen 1-3 Jahre alt sind ???? Oder bekommt der überlebende Elternteil die Zeiten auch wenn sie älter -auch über 18 J und in der Ausnildung sind? Geht das automatisch? Und wie sieht es mit der Mütter/Vaterrente aus. Stünden ihm dann auch 28,00 € pro Kind zu? Danke für die Info. Z

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Hallo Zarduna, ich bin da anderer Meinung.

" Unter bestimmten Voraussetzungen können neben den leiblichen Eltern auch andere Elternteile, wie zum Beispiel Eltern von Adoptivkindern, Stiefkinder oder Pflegekindern, Kindererziehungszeiten erhalten." Als Nachweis für den Antrag bei der RV genügt die Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und eine Meldebescheinigung.

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_56R2.3

K.