Hallo liebe Community,
ich brauche mal wieder einen Ratschlag für einen Bekannten. Sein Sohn ist Student, allerdings mit 31 Jahren nicht mehr ganz jung. Er bekommt aber von seinen Eltern zum Lebensunterhalt Geld. Sind diese Zahlungen irgendwie von der Steuer abzugsfähig? Und falls ja, unter welchem Punkt?
Ich danke Euch für Eure Mithilfe!
Ja, das ist möglich. Man kann das bis zum Grenzwert von 7680 Euro als Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung aufführen. Das geht aber natürlich nur, wenn der Sohnemann ansonsten keine Einnahmen hat und auch nur über ein gewisses Maximalvermögen verfügt. Wo da genau die Grenze liegt, weiß ich nicht 100%, aber ich meine, es sind so um die 15.000 Euro.