Lebensmittelpunkt Ausland, Eigentumswohnung Deutschland, Steuern?

1 Antwort

Dein einziger Wohnsitz wird in Zukunft die Türkei sein - somit hast Du weder einen Wohnsitz noch wird Dein gewöhnlicher Aufenthaltplatz Deutschland sein und damit bist Du erst einmal nur mit solchem Einkommen in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, das Du auch in Deutschland erzielst.

Mit Deinem Plan, die Eigentumswohnung einfach ungenutzt zu behalten, ergibt sich aus dem alleinigen Besitz auch keine Einkommensteuerpflicht.