Lebenslanges Wohnrecht in Einfamilienhaus - Wer übernimmt die Abrechnung der Nebenkosten mit Versorgern?

3 Antworten

Natürlich kann die Wohnrechtsberechtigte sich selbst bei den Versorgern anmelden.

Der Umweg über Dich verursacht nur Verwaltungsaufwand.

Ausnahme wäre, wenn die Gemeinde Wasser liefert usw., die rechnen mit dem Eigentümer ab.

Aber Strom muss sie auf jeden Fall selbst anmelden.

Man kann das so oder anders regeln, solange es nicht im Widerspruch zum eingetragenen(?) Wohnrecht ist. Den genauen Wortlaut hast Du leider nicht wiedergegeben und zum Rätseln ist hier keine Zeit. Mangels vertraglicher Regelung kommt ersatzweise die sehr umfangreiche Rechtsprechung zum Zuge.

Natürlich habe ich Verständnis mit Deinem sinnvollen Wunsch, dass die Dame die Abrechnungen direkt erledigt. Bei Versorgungsnebenkosten ist das auch durchaus üblich, z. B. Strom-, Gas- und Wasserversorgung. Aber es gibt auch Abrechnungen, die typischerweise direkt an den Hauseigentümer gehen, z. B. Abwasser und Oberflächenwasser, Grundsteuer, Schornsteinfeger, Abfallentsorgung, Gebäudeversicherung, Grundstückseigentümerhaftpflicht- versicherung.

Das Problem mit der Vorleistung ("Bonitätsproblem") kannst Du im übrigen dadurch lösen, dass die Dame Dir angemessene monatliche Abschlagsleistungen leistet. Aber auch hier könnte das Wohnrecht abweichend formuliert worden sein.

Suche Dir für die Fragestellungen einen in der Nähe von Stuttgart ansässigen Juristen, den Du für das weitere Geschehen vermutlich ohnehin brauchen wirst. Er kennt auch die lokalen Besonderheiten beim Wohnrecht.


Kündige alle Leistungen und melden den Versorgern den "Mieter". Danach geht das alles seinen Lauf. Er könnte dann wenn er meint....klagen. Da er dabei ja nichts gewinnen könnte, wird er das lassen. Schaffe einfach Fakten. Bei dem Immobilienmarkt lässt sich das Haus auch sehr gut verkaufen, dann kann sich der nächste mit dem Ärgern.