Lebe in Österreich möchte Gewerbe in Deutschland und hier in Ö Arbeiten damit .

1 Antwort

Vermutlich gilt für eine Zwigtelle, etwas anderes wäre ja Dein "deutsches Nagelstudio" nicht, die gleiche Vorschrift, wie für eines, das nur in "A" arbeitet.

Also wer in "D" einen Zweigbetrieb einrichten will unterliegt damit den gleichen Vorschriften, wue einer der nur hier einen Betrieb hat. Ausserdem ist für so einen Laden auch eine Gewerbeanmeldung notwendig. Also wird vermutlich auch in "A" eine Gewerbeanmeldung für den dortigen Betrieb nach dn dortigen Standards nötig sein.