Laptop fürs Studium von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Laptops sind "Arbeitsmittel" und als Werbungskosten abzugsfähig, wenn berufliche Nutzung gegeben ist. Die Kosten eines privat angeschafften und sowohl beruflich als auch privat genutzten Personalcomputers sind aufzuteilen und im Umfang der beruflichen Nutzung als Werbungskosten abziehbar. Bei einer privaten Mitbenutzung von nicht mehr als 10 v.H. können die gesamten Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings müssen die Anschaffungskosten der PC-Anlage einschließlich evt. Peripheriegeräte (wie Monitor, Drucker, Scanner etc.) über die voraussichtliche Gesamtdauer der Nutzung (3 Jahre) verteilt werden. -> http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/19990423.htm