Langjährige Hausfrau, nach 30 Jahren Hausfrauendasein 450 Euro Job- Rentenbeiträge zahlen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sagt die Minijobzentrale dazu:

Vorteile der Rentenversicherungspflicht

Durch die Rentenversicherungspflicht in der Beschäftigung, erwirbt der Minijobber vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten (Mindestversicherungszeiten) berücksichtigt wird. Pflichtbeitragszeiten sind darüber hinaus Voraussetzung für:

einen früheren Rentenbeginn, Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben),

die Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung,

den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung und

den Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (mehr) besteht.

Zu dem erhöht sich der Rentenanspruch, da das Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wird und die staatliche Förderung für private Altersvorsorge, beispielsweise die so genannte Riester-Rente, kann sowohl vom Minijobber als auch vom Ehepartner beansprucht werden.

Ich würde mich in einer solchen Sache erst mal von der Rentenversicherung beraten lassen. Beratungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt. Die Einzahlung von Minibeiträgen erscheint mir persönlich nämlich angesichts der Minianwartschaften nicht sinnvoll zu sein. Da gäbe es andere Möglichkeiten der Altersvorsorge mit mehr Rendite. Allerdings kommt man allgemein an der Erkenntnis nicht vorbei, dass bei einem Einkommen in dieser Höhe -das ja wohl kaum vollständig für die Altersvorsorge eingesetzt werden wird- auch das Ergebnis immer mager sein wird.

Ich denke um das komplett zu beantworten braucht man mehr Details über den Versicherungsverlauf.

Grundsätzlcih bin ich auch dafür die Beiträge zu zahlen.

Aber um es komplett zu beurteilen müßte man die Anzahl der Beitragssjahre kennen, Anrechnungszeiten usw.

Daher wird man an einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung nicht vorbei kommen,

Es sind maximal 17,55 € im Monat, die tun nicht weh, bringen aber einen Mehrwert, und dieser ist nicht die paar € mehr Altersrente.

  • Interessant vor allem der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bzw. berufliche Reha, der dadurch entsteht.
  • Anspruch auf unmittelbare Förderfähigkeit zur Riester-Rente
  • Möglichkeit der Einrichtung einer Minijob bAV
  • Wertung als Beitragszeit nicht bloß als Versicherungszeit (kann relevant werden, wenn man früher ohne oder mit gerineren Abschlägen in Altersrente möchte).
  • Auch wöre es wichtig zu wissen wie viele Beitragsjahre die Schwägerin hat. Kommt sie nicht mind. auf 60 Monate (inkl. Kindererziehung) hat sie KEINEN Rentenanspruch.

Ich denke es bringt nichts. Denn aufgestockt wird sie sowieso und dann hat sie dasselbe sprich wenn sie z.B. jetzt nur 100 Euro Pension bekommen würde, dann wird sie um 700 Euro für 800 Euro Mindestpension aufgestockt (ka wie das bei euch in Deutschland heißt). Wenn sie jetzt mit dem Supermarkt Job am Ende 200 Euro Pension hat, bekommt sie trotzdem auch die 800 Euro Mindestpension. Somit hat sie keinen Gewinn in ihrer Pension/Rente. Wenn sie den Nebenjob macht, dann sollte sie diesen tun um HEUTE mehr Geld in der Tasche zu haben und nicht für die Rente.