Landwirtschaftlicher Betrieb Teilentnahme

1 Antwort

Ich kann mich wfwbinders Nchfragen nur anschließen, interpretiere jedoch einiges etwas anders. Was aber auch falsch sein kann.

Deine Eltern haben dir offenbar ein Grundstück geschenkt/verkauft. Wir nehmen an, dass sie auf diesem Grund vorher ebenfalls keine Landwirtschaft betrieben haben, sondern Einkünfte aus Vermietung erzielt haben ("Wiesen und Äcke r(verpachtet").

Wir müssen auch davon ausgehen, dass deine Eltern die Aufgabe der Vermietung und du die Schenkung (bzw. ihr alle den Kauf) steuerlich zutreffend behandelt habt.

Den Teil mit der Landwirtschaft können wir also wohl vergessen - aber ganz klar ist das leider nicht.

wenn meine Eltern sterben... und den Betrieb aufgeben bzw. verkaufen?

Meiner Theorie nach gibt es gar keinen Betrieb, sondern nur eine Vermietung ("Wiesen und Äcke r(verpachtet").

Die Abwicklung etwaiger Pachtverträge obliegt doch dann den Erben.

Muss ich fürr die Gebäude Steuern nachzahlen (nach 15 Jahren)?

Das kommt drauf an, was für Steuern du meinst.

Im Fall des Kaufs:
Grunderwerbsteuer kann keine angefallen sein, da du in gerader Linie mit deinen Eltern verwandt bist.

Im Fall der Schenkung:
Schenkungsteuer könnte entstanden sein, das kommt auf den Wert der Schenkung und der etwaigen Vorschenkungen an. Wenn du eine 1999er Ausgabe des ErbStG findest, kannst du dort in § 16 die damals gültigen Freibeträge finden. Den auf dich zutreffenden Freibetrag musst du verdoppeln, da "meine Eltern" wohl bedeutet, dass das Grundstück vor der Schenkung zu gleochen beiden Vater und Mutter gehörte und es sich also um zwei Schenkungen handelt.

Außerdem ist zu beachten, dass bei Schenkungen in den 10 Jahren danach in weitere Schenkungen einbezogen werden, wenn es um die Steuer geht.

Grundsteuer auf jeden Fall. Grundsteuer zahlt immer derjenige, der am 1. Januar im Grundbuch eingetragen war.

Weitere Steuern falllen mir in diesem Zusammenhang nicht ein.

Ach was Zusammenhang. Mit

wenn meine Eltern sterben und die Wiesen und Äcker meine Geschwister erhalten und den Betrieb aufgeben bzw. verkaufen

hängen diese Steuern nicht zusammen. Aber das tun andere Steuern auch nicht.

Hallo, nochmal vielen Dank für die Antworten. Die Landwirtschaft ist nicht aufgelöst, sondern läuft "still" auf den Namen meiner Mutter weiter. Die dazugehörenden Felder und Wiesen sind von meiner Mutter verpachtet. Ich habe vor 15 Jahren das Grundstück übernommen, auf dem sich das alte Wohngebäude, sowie der Stadel mit Stall befindet und habe auf diesen Grundstück ein neues Haus gebaut. Meine Frage bezieht sich hauptsächlich darauf, wenn im Todesfall meiner Mutter der Betrieb aufgelöst wird und die Wiesen und Äcker an meine Geschwister übergehen. Muss ich dann für den Stadel mit Stall Einkommenssteuer angeben?

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@sailor333

Hier scheitere ich schon an "Stadel". Ich weiß nicht, was das ist. Den Namen "Stadler" kenne ich, der hängt sicherlich damit zusammen. Aber Stadel hab ich noch nie gehört.

Den Zusammenhang zwischen

Die Landwirtschaft ist nicht aufgelöst, sondern läuft "still" auf den Namen meiner Mutter weiter.

und

Die dazugehörenden Felder und Wiesen sind von meiner Mutter verpachtet.

verstehe ich nicht. Handelt es sich hier um die Ausübung des Verpächterwahlrechtes?

http://www.steuertipps.de/lexikon/v/verpaechterwahlrecht

Aber dann hätten wir weiterhin kein LuF. Und es wäre zu klären, wie deine Mutter in diese Rechtsstellung gekommen ist.

Sorry, aber die Klärung einer Frage wirft hier offenbar drei neue auf.

Muss ich dann für den Stadel mit Stall Einkommenssteuer angeben?

Abgesehen davon, dass ich das mit "Stadel" nicht verstehe, weiß ich immer noch nicht, welches Einkommen du damit erzielst, dass es reif für eine Einkommensteuer reicht.

Einkommensteuer - ohne Genitiv-s, denn es ist nicht die Steuer des Einkommens, sondern die Steuer auf das Einkommen. Es heißt ja auch nicht Autosbahn, Flaschenspfand oder Regensschirm.

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