Landeserziehungsgeld als Unterhalt anrechenbar?

1 Antwort

Hallo Devilishwitch,

ein Landeserziehungsgeld wird nicht bundesweit gezahlt und schon gar nicht von Dir.

Die Regelungen ( z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen ) sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Ich gebe Dir hier einmal einen Link für das Bundesland Bayern diesbezüglich :

http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-antrag.html

z.B. wo erhalte ich den Antrag auf Landeserziehungsgeld? Nur beim Standesamt, zusammen mit der Geburtsurkunde und dem Elterngeldantrag, oder auf Anforderung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.

Ansonsten google einfach nach : Landeserziehungsgeld Antrag...( dein Bundesland )

Gruß ! K.

Devilishwitch 
Fragesteller
 06.07.2013, 21:50

Lieber K. ich bekomme landeserziehungsgeld du hast meine frage leider falsch verstanden.das jugendamt möchte es als unterhalt für meine kinder aus erster ehe anrechnen und mir wegnehmen wollte wissen ob das rechtlich geht!?

0