Landeserziehungsgeld als Unterhalt anrechenbar?
Das Jugendamt möchte das ich das Landeserziehungsgeld meiner Tochter aus zweiter Beziehung für meine Kinder aus der 1 geschiedenen Beziehung bezahle habe kein eigenes Einkommen da ich nur vor der Schwangerschaft auf 400 euro basis gearbeitet habe
1 Antwort
Hallo Devilishwitch,
ein Landeserziehungsgeld wird nicht bundesweit gezahlt und schon gar nicht von Dir.
Die Regelungen ( z.B. Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen ) sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
Ich gebe Dir hier einmal einen Link für das Bundesland Bayern diesbezüglich :
http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/faq/faq-antrag.html
z.B. wo erhalte ich den Antrag auf Landeserziehungsgeld? Nur beim Standesamt, zusammen mit der Geburtsurkunde und dem Elterngeldantrag, oder auf Anforderung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
Ansonsten google einfach nach : Landeserziehungsgeld Antrag...( dein Bundesland )
Gruß ! K.
Lieber K. ich bekomme landeserziehungsgeld du hast meine frage leider falsch verstanden.das jugendamt möchte es als unterhalt für meine kinder aus erster ehe anrechnen und mir wegnehmen wollte wissen ob das rechtlich geht!?