Lässt sich eine Tierbetreuung in der eigenen Wohnung wirklich von der Steuer absetzen?
Eine Kollegin von mir hat einen Hund. Da sie den ganzen Tag arbeitet, habe ich sie gefragt, wie sie das mit der Betreuung macht. Sie meinte, es käme einmal am Tag ein Hundesitter vorbei, der mit dem Hund spazieren geht und noch ein wenig in der Wohnung bleibt, damit das Tier nicht so alleine ist. Kostenmäßig könne man das als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer angeben. Ist das wirklich richtig?
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Kommt vielleicht drauf an!
Es gibt zwar dieses Aktenzeichen (FG Münster, Az. 6 K 3010/10 E), aber kein Urteil, sondern nur einen Vergleich! Nach meinen Recherchen wurde eine tierärztliche Behandlung eines Pferdes vorgenommen (sozusagen "eine Sache im Haushalt"). Mit Hundebetreuung und -sitting hatte das wenig zu tun.
Man kann sich daher nicht auf ein Urteil berufen, sondern nur auf einen Vergleich und müßte im Falle des zu erwartenden Ablehnens durch das FA selber klagen.
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Antwort von polarit 27.06.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Für die Urlaubszeit geht es auf jeden Fall. Wenn das Finanzamt es nicht anerkennt, kann man sich auf das Urteil des Finanzgerichtes Münster, Az. 6 K 3010/10 E berufen. Ob es aber während der normalen Arbeitszeit auch gültig ist, kann ich nicht sagen.
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 27.06.2011Es ist ein Vergleich, kein Urteil, und zwar in anderer Sache.
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Ja, das kann eine haushaltsnahe Dienstleistung sein, sofern die Leistungen im Haus bzw. Garten erbracht werden. Besteht das im Gassigehen, so kann es schon wieder fragwürdig werden.
Wichtig ist jedoch auch, daß Du eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bekommst, die unbar bezahlt wird. Daran scheitert es oft, denn wird diese Rechnung von Dir eingereicht, weiß das Finanzamt von den Einkünften des Hundesitters und wird entsprechend Steuern darauf verlangen. Umm...
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 27.06.2011Warum mit ausgewiesener Umsatzsteuer? Die meisten Hundesitter werden wohl Schülerund Studenten sein, die durchaus auch gern mal Kleinunternehmer sind.
Kommentar von eventuell 27.06.2011Mit Umsatzsteuer nur, wenn es sich um einen Unternehmer handelt. Hundesitter werden meistens Kleinunternehmer sein und sind somit von USt befreit. Das muss aber auf der Rechnung stehen!
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 27.06.2011Woraus ergibt sich denn, dass die Kleinunternehmerschaft auf der Rechnung stehen muss? Ich kann da nichts finden.
Und was passiert, wenn es nicht draufsteht? Kann dann der Hundebesitzer keine Vorsteuer abziehen, was?Kommentar von Mehlmann 27.06.2011Hallo EnnoBecker,
die Pflicht des Unternehmers in der Rechnung auf die Steuerbefreiung gemäß § 19 UStG hinzuweisen ist geregelt in § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG.
Ist aber für diese Frage nicht wirklich relevant ob der Unternehmer in der RG darauf hinweißt oder nicht.
Problem (Praxisfremd) bei fehlendem Hinweis kann das FA bei einer Prfg. auch davon ausgehen das es sich bei der Gesamtsumme um einen Bruttobetrag handelt und die USt rausrechnen. ISt aber sehr weit hergeholt. Sonst gibt es keine wirklichen Konsequenzen wenn der Hinweis fehlt.
MfG
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 27.06.2011Das ist ein Irrtum. § 14 (4) Nr. 8 heißt "oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt".
§ 19 ist aber keine Steuerbefreiung, sondern ein Erhebungsverzicht ("Die für Umsätze ....geschuldete Umsatzsteuer wird ... nicht erhoben").
Es gibt keine Vorschrift, die einen zwingt, eijnen Hinweis auf KU anzubringen. Im Rechtsverkehr erspart man sich aber blöde Rückfragen, wenn man es auf der Rechnung notiert.
Und außerhalb der Umsatzsteuer ist es sowieso egal, was da draufsteht. Und da der Hundebesitzer in dieser Eigenschaft kein Unternehmer ist, kann dem wurscht sein, was auf der Rechnung steht, solange aus ihr hervorgeht, dass er bestimmte Aufwendungen für eine bestimmte Leistungen getragen hat. -
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Zumindest bei der Betreuung im Urlaub wurde die Tierbetreuung vom Finanzgericht Münster als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt!
http://www.vivatier.com/Artikel/Tierbetreuung_ist_steuerlich_absetzbar
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 27.06.2011Unter dem Link steht nur eine Behauptung.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 27.06.2011Naja, was man davon halten soll, kann man schon aus dem letzten Satz ablesen: "...vorausgesetzt man vergisst nicht die Ausgaben beim Lohnsteuer- Jahresausgleich geltend zu machen"
Was ist denn der Lohnsteuer-Jahresausgleich?
DH!