Künstlersozialkasse als Freiberufler: Nachzahlung zu befürchten?

2 Antworten

Künstler/Publizisten MÜSSEN in die KSK einzahlen, egal ob sie wollen oder nicht. Sie sind nämlich - trotz ihrer Selbständigkeit - wie Angestellte in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung pflichtversichert!

Somit bleibt selbständigen Künstlern/Publizisten, wie z.B. Inhabern von Werbeagneturen, Textern, Journalisten, etc. das unternehmerische Recht verwehrt, selbstständig zu entscheiden, in welcher Form sie Altersvorsorge treffen wollen und ob sie sich in einer privaten KV versichern möchten. http://www.kskontra.de/dialog.d25.htm

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php

Hier steht: […] Sollten Sie zum Zeitpunkt der Meldung bereits selbständig erwerbsmäßig tätig sein, so beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich frühestens mit dem Tag der Meldung bei der KSK. […]

Also als KünstlerIn solltest du eigentlich keine Nachzahlungen oder gar Bußgelder befürchten müssen.

Allerdings wohl als Kunde eines Künstlers/in – also wenn du künstlerische Dienstleistungen/Arbeiten eines KSK Versicherungspflichtigen erwirbst – musst du einen bestimmten Prozentsatz an die KSK zahlen. Falls du das nicht gemacht hast, kann es dann zu Nachzahlungen etc. kommen.