Kündigungsfrist des Darlehens zum Ende der Zinsbindung?

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Hallo darunner,

wenn Du kein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmst und zum regulären Zinsanpassungstermin (Sollzinsbindungsende) eine Umschuldung vornehmen lässt, ist eine separate Kündigung durch Dich nicht notwendig.

In Form einer Valutenbescheinigung (auch Gläubigerbestätigung genannt) nimmt der neue Kreditgeber mit Deiner bisherigen Bank Kontakt auf und es erfolgt damit eine geregelte Umschuldung. In der erwähnten Bescheinigung sind folgende Informationen hinterlegt:

  • Datum der Ablösung
  • Ablösesumme (also Restschuld) und ggf. anfallende Tageszinsen
  • Empfängerkonto der Ablösesumme
  • Verwendungszweck

Solltest Du dennoch Bedenken oder Fragen bezüglich der weiteren Vorgehensweise haben, empfehle ich Dir mit der neuen Bank in Kontakt zu treten um sicher zu gehen, dass von Deiner Seite keine Aktion erfolgen muss.

Ich hoffe Dir hiermit weiter geholfen zu haben und wünsche Dir ein schönes Wochenende! :-)

viele Grüße,

Meryem

Interhyp AG

Schon weil es mir an Vertrauen mangeln würde zur Bank (und sie nach den 10 Jahren eine automatische Anpassung vornehmen könnte), würde ich per Einschreiben mit Rückschein und Unterschrift kündigen.

Davon auszugehen, dass "die Banken das unter sich regeln" wäre mir zu riskant. Ich habe es bisher auch nie so gehandhabt.

Du hast dann einfach nichts in der Hand und Du kannst nichts beweisen.
Das eine schnell getippte Schreiben und der Weg zur Post sollten Dir diese doppelte Sicherheit wert sein.

Sollte die Bank frech automatisch verlängern - was eine Bank durchaus tun könnte, theoretisch ... - dann könnte sogar eine neue Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Nichtabnahmeenschädigung fällig werden.

Holzauge, sei wachsam. :)

Zinsbindungsfrist und Darlehenslaufzeit sind zwei verschiedene Dinge.

Natürlich mußt Du das Darlehen kündigen - aber schaue nach, was dazu auch in Deinem Darlehensvertrag festgeschrieben ist.