Kündigung eines Pachtverhältnisses, wenn gegen Pächter Insolvenzeröffnung?

1 Antwort

Die Kündigung des Vertrages ist natürlich jederzeit wegen der Rückstände möglich.

Man könnte fast sagen, das es schon etwas spät ist, wenn bis zur Insolvenz gewartet wurde.

Auf jeden Fall beim Insolvenzverwalter das Vermieterpfandrecht geltend machen.