Kündigung des Girokontos durch die Bank erlaubt?

gefragt von lindenbert am 26.10.2008 um 23:42 Uhr

Ich habe alle meine Ersparnisse bei meiner Bank gekündigt und zu einer anderen Bank transferiert. Nun will meine Bank mein Girokonto kündigen. Darf sie das so einfach?

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dogfan
beantwortet von dogfan am 26. Oktober 2008 23:59
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Banken dürfen ohne Nennung eines Grundes ein Konto kündigen. Der massenhafte Transfer von Ersparnissen (häufig zu Direktbanken) passt vielen Banken nicht, darum ist es auch gar nicht so selten, dass mit Kündigung gedroht wird.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 26. Oktober 2008 23:52
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Es besteht vertragsfreiheit. Es ist zwar seltsam, dass sie das macht, aber wenn Du kein Vertrauen in sie als Instut hast und alle Ersparnisse abholst, warum sollen sie vertrauen zu Dir haben? Hast Du Dich das schon mal gefragt?


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. Oktober 2008 11:38
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Warum sollte die Bank allen mit der Führung eines Girokontos verbundenen Aufwand tragen, wenn Du Deine Ersparnisse, mit der sie noch Geld verdienen könnte, zur Konkurrenz transferierst?

Das darf sie genauso einfach, wie Du Deine Ersparnisse transferieren durftest.


anonym
beantwortet von maniac1893 am 21. April 2009 21:15
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Die Kündigung eines Girokontos kann sowohl durch den Bankkunden, als auch durch die kontoführende Bank erfolgen.

In vielen Fällen liegt eine Kündigung des Girokontos durch die kontoführende Bank ein Verstoß gegen die AGB der Bank zugrunde. Oftmals folgt eine Kontokündigung auch auf eine Kontopfändung, da diese hohen Aufwand für die jeweilige Bank mit sich bringt.

Zunächst ist festzuhalten, dass eine Bank gesetzlich nicht verpflichtet ist, ein Girokonto einzurichten oder bestehen zu lassen. Banken und Sparkassen können grundsätzlich frei entscheiden, wessen Konto sie führen möchten. Allerdings besteht eine Selbstverpflichtung der Banken, die es jedem Bürger ermöglichen soll, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu führen.

Als Empfänger einer Kontokündigung sollte man daher versuchen, die Bank zu einer Weiterführung des Girokontos auf Guthabenbasis nach Maßgabe der Richtlinie "Girokonto für Jedermann" zu bewegen, sofern die Gefahr besteht ein neues Girokonto nicht ohne erheblichen Aufwand zu erhalten.

http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/kuendigung.html


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